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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/088

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan sowie zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in der Fassung der Drucksache VO/2024/088 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Schleswig zum Ergebnis- und Finanzplan 2024 wurde am 11.12.2023 von der Ratsversammlung beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine unverzügliche Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 2 GO erforderlich machen.

 

Ergebnishaushalt

 

Das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Schleswig, wie auch bundesweit, stagniert. Das Jahresvorauszahlungssoll ggü. dem Vorjahr ist deutlich zurückgegangen. Die positive Entwicklung der Vorjahre setzt sich vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Situation nicht fort. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil des Gewerbesteueraufkommens im Jahr 2023 aus einmaligen Sonder- bzw. Nachholeffekten resultiert. Die bisher eingeplanten Erträge i. H. v. 20,0 Mio. EUR werden um 2,0 Mio. EUR reduziert und sind im Wesentlichen ursächlich für die Verschlechterung des Jahresergebnisses.

 

Die Festsetzungen zum kommunalen Finanzausgleich für 2024 und die Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2024 führen zu einer Reduzierung der allg. Deckungsmittel von rd. 453 T€. Vor dem Hintergrund der gesunkenen Finanzkraft vermindert sich die Kreisumlage um rd. 65 T€ auf nunmehr rd. 13.914 Mio. €.

 

Das angestiegene Zinsniveau für Investitions- und Kassenkredite und deren erforderliche frühzeitige Aufnahme, verursachen Zinsmehraufwendungen, die sich mit 280 T€ ergebnisverschlechternd auswirken.

 

Bei den Gesamtpersonalaufwendungen ist eine Reduzierung um rd. 233 T€ zu verzeichnen. Die Reduzierung resultiert aus verzögerten Stellenneubesetzungen, Stellenvakanzen sowie krankheitsbedingter Ausfälle.

 

Diese und eine Reihe anderer Geschäftsvorfälle verschlechtern das geplante Jahresergebnis um rd. 1,44 Mio. €. Der bislang geplante Jahresüberschuss von 36.300 € verändert sich somit in einen Jahresfehlbetrag von 1.408.200 €.

 

Verschlechterungen (ab 100 T€):

 

 

A = Aufwand

E = Ertrag

1

Gewerbesteuer (Steuern, Allg. Zuw. allg. Umlagen)

- 2.000.000 € E

2

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (Sonstige allg. Finanzwirtschaft)

+ 280.000 € A

3

Schlüsselzuweisungen (Steuern, Allg. Zuw. allg. Umlagen)

- 242.400 € E

4

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Tageseinrichtungen für Kinder)

+ 223.000 € A

5

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Land (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen)

- 220.000 € E

6

Allgemeine Zuweisungen Land – Zentralitätsmittel (Steuern, Allg. Zuw. allg. Umlagen)

- 146.500 € E

7

Konzessionsabgaben (Kombinierte Versorgung)

- 140.000 € E

8

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Verbandsumlage IKG (Steuern, Allg. Zuw. allg. Umlagen)

+ 115.100 € A

 

Verbesserungen (ab 100 T€):

 

 

A = Aufwand

E = Ertrag

1

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Tageseinrichtungen für Kinder)

+ 570.000 € E

2

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gebäudemanagement)

- 527.500 € A

3

Gewerbesteuerumlage (Steuern, Allg. Zuw. allg. Umlagen)

- 184.300 € A

4

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Land (Integration) 

+ 107.000 € E

 

Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)

 

Mit der Genehmigung zum Haushalt 2024 wurde von der Kommunalaufsicht erneut die Auflage erteilt, dass die fortgeschriebenen Planansätze bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit den Betrag von 27,0 Mio. € nicht überschreiten dürfen. Hintergrund der Auflage ist, dass die angestrebte Investitionstätigkeit der Stadt Schleswig in Kombination mit dauerhaften Defiziten mit der gesetzlichen Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt nach § 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung unvereinbar ist. Weiterhin ist die Stadt Schleswig in diesem und den kommenden Jahren nicht in der Lage, Überschüsse für die Bedienung der Kredit zu erwirtschaften. Deren Tilgung wird in den nächsten Jahren zu einer großen Belastung.

 

Mit dem Kernhaushalt 2024 hat sich die Finanzrechnung wie folgt dargestellt:

 

Kernhaushalt 2024 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 28.657.400 €

zzgl. übertragene Ermächtigungen 2023 auf 2024    8.773.400 €

Summe fortgeschriebene Planansätze 2024   37.430.800 €

 

Für die Nachtragshaushaltsplanung bestand somit die Herausforderung, dass Volumen der fortgeschriebenen Planansätze um mehr als 10,0 Mio. € zu reduzieren. Weiterhin müssen über den Nachtragshaushalt zusätzliche Investitionsauszahlungen sowie Kostensteigerungen laufender Projekte in einem Volumen von rd. 1,4 Mio. € berücksichtigt werden.

 

Eine umfängliche Überprüfung aller Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, incl. der übertragenen Ermächtigungen, auf deren Umsetzbarkeit und Finanzmittelbedarf in 2024, hat stattgefunden. Als Ergebnis kann die Summe der auf 2024 übertragenen Ermächtigungen um rd. 1,5 Mio. € und die Planansätze 2024 für Investitionstätigkeit um rd. 11,1 Mio. € reduziert werden. Die Reduzierung wird im Wesentlichen durch die Mittelverschiebung i. H. v. rd. 7,9 Mio. € bei der Maßnahme “Bau Kulturhaus Auf der Freiheit“ geprägt.

 

Die Summe der fortgeschriebenen Planansätze verringert sich somit auf rd. 24,7 Mio. €. Die Stadt Schleswig erfüllt mit der Nachtragshaushaltsplanung somit die Auflagen der Kommunalaufsicht.

 

Insgesamt führen die Veränderungen zu einer Verringerung der geplanten Kreditaufnahme von ursprünglich rd. 26,6 Mio. € (genehmigt: 22 Mio. €) auf nunmehr rd. 13,0 Mio. €.

 

Der Gesamtbetrag der geplanten Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von rd. 16,8 Mio. € auf rd. 19,5 Mio. €.

 

Anpassung in der Veranschlagung von Haushaltsansätzen und von geplanten Verpflichtungsermächtigungen - kurz VE - (ab 100 T€):

 

 

Maßnahme

Ansatz alt

Ansatz neu

VE alt

VE neu

1

Bruno-Lorenzen-Schule - Neubau Klassenräume     

235.000 €

335.000 €

 

 

2

Bau Kulturhaus auf der Freiheit

9.750.000 €

2.000.000 €

 

 

3

Lornsenschule - Sanierung Fachräume

200.000 €

0 €

 

 

4

Barrierefreiheit Rathaus

410.000 €

50.000 €

 

 

5

Bürgerforum

300.000 €

200.000 €

 

 

6

Domschule - Erweiterung

Elektroakustische Anlage

279.000 €

76.000 €

 

 

7

Parkhaus Königsstraße

450.000 €

250.000 €

 

 

8

Lornsenschule - Umrüstung Sporthalle auf LED-Beleuchtung

0 €

180.000 €

 

 

9

ARAP für geleistete Zuwendungen - Sanierung Mühlental

0 €

650.000 €

 

 

10

Ergänzungsbeschaffung GWL 2 LZ Altstadt  

450.000 €

20.000 €

0 €

430.000 €

11

RW-Kanal Ausbau Flensburger Str. 1. und 2. BA -Stadtanteil-

480.000 €

50.000 €

0 €

430.000 €

12

RW Kanal Gewerbegebiet B-Plan 93

45.000 €

22.000 €

400.000 €

100.000 €

13

RW Kanal Gewerbegebiet B-Plan 40 c

30.000 €

15.000 €

740.000 €

240.000 €

14

Regenrückhaltebecken Bullenland

0 €

38.000 €

0 €

800.000 €

15

Schnelle Radwegeverbindung

1.000.000 €

1.100.000 €

 

 

16

B-Plan 100 -Erschließung

Wichelkoppeln-

500.000 €

600.000 €

 

 

17

Sanierung Thyraweg

400.000 €

0 €

 

 

18

Sanierung Abelsteg

100.000 €

0 €

 

 

19

Ausbau Flensburger Straße 1. und 2. BA

1.890.000 €

100.000 €

0 €

1.790.000 €

20

Sanierung St. Jürgener Straße

550.000 €

0

 

 

21

Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen (Barrierefreie Umgestalt. Bushaltestellen)

700.000 €

800.000 €

 

 

 

Stellenplan

 

Es ist ein 1. Nachtrag zum Stellenplan 2024 ist erforderlich, da es zu Anpassungen in der Bewertung von vorhandenen Stellen gekommen ist. Eine Veränderung der Gesamtzahl der Planstellen ist damit nicht verbunden.

 

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Anlagen

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