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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/093

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird der Grundsatzbeschluss zum An-/Neubau von zusätzlichen Schulräumen für einen zeitgemäßen OGS-Betrieb an der St.-Jürgen-Schule gefasst.

 

Es erfolgt eine Beantragung der Förderung im Rahmen des Ganztagsprogramms II.

 

Bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wird auf die zu gegebener Zeit zu erfolgenden Haushaltsberatungen verwiesen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 47 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

 

Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss hat gem. § 5 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) die Aufgabe, über Angelegenheiten des Schulträgers zu entscheiden.

 

Da die Entscheidungszuständigkeit bei diesem Ausschuss liegt, erhalten sowohl der Bau-, Klimaschutz und Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss diese Drucksache lediglich zur Kenntnisnahme.

 

 

2. Sachdarstellung

Verwaltungsseitig befindet man sich bereits seit längerer Zeit in der intensiven Abstimmung mit der St.-Jürgen-Schule. Hierüber wurde bereits im Schul-, Jugend- und Sportausschuss informiert.

 

Die St.-Jürgen-Schule ist grundsätzlich als zweizügige Grundschule konzipiert (8 Klassenräume, jeweils 4 im Erg- und Dachgeschoss, rd. 188 SuS zum Stichtag 9/2023). Ferner ergibt sich an der St.-Jürgen-Schule jedoch ein Mehrbedarf an Räumen für die erforderliche Unterbringung von DaZ-Klassen. Hier kommt es immer wieder zu räumlichen Engpässen, die bisher schulintern gelöst wurden (2 Räume im Kellergeschoss).

 

Die OGS-Betreuung findet neben auch hierfür genutzten Klassenräumen überwiegend in dem vorhandenen Containerkomplex statt. Hier findet u. a. auch die Mittagsverpflegung statt.

 

Die aktuellen Raumpläne können den anliegenden Bestandsplänen entnommen werden.

 

Die St.-Jürgen-Schule wird von rd. 188 Schüler*innen besucht (Stichtag Schulstatistik 9/2023). Für das Schuljahr 2024/2025 liegen 44 Anmeldungen vor (Stand 4/2024). Im OGS-Bereich werden rd. 117 Schüler*innen betreut.

 

Im Ergebnis werden zusätzliche Räume benötigt um gem. dem städt. Rahmenkonzept Offene Ganztagsschulen eine zeitgemäße Raumausstattung insbesondere für den OGS-Betrieb zu gewährleisten:

 

1 großer Multifunktionsraum mit flexiblen Trennwenden (Gruppenraum, Mensa, kulturelle Veranstaltungen…)

1 Küche (Ausgabe Mittagessen und zum Kochen für die Schüler*innen)

4 Gruppenräume

1 Personalraum

2 Büros

 

Eine erste Kostenschätzung liegt noch nicht vor und wird gerade erstellt. Zur Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses wird eine Größenordnung benannt werden können.

 

Mit Datum vom 07.06.2024 wurde die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau), Ganztagsprogramm II, veröffentlicht.


 

Die Förderquote liegt bei bis zu 85 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben. Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden. Eine Antragstellung ist ab dem 01.09.2024 möglich. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die vollständig eingereichten Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs.

 

Auch wenn noch nicht absehbar ist, welche Vorgaben das Konzept zur Umsetzung des OGS-Betriebes des Landes haben wird (soll erst Ende 2024 vorliegen), wird aus den o. a. Gründen verwaltungsseitig ein An- bzw. Neubau von zusätzlichen Schulräumen entsprechend dem Anforderungsprofil (zzgl. Nebenräumen und Verkehrsflächen) und eine Beantragung der Förderung für das Ganztagsprogramm II (möglichst zum 01.09.2024) vorgeschlagen.

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO erfolgt schulintern.

 

3. Finanzierung

Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit im Rahmen der entsprechenden Haushaltsberatungen.

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Anlagen

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