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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/099

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die in der Anlage farbig markierten Gebäudeteile des „Alten Bauhofs“, Holmer Noorweg 7, Schleswig, entsprechend der Erfordernisse an eine zentrale Lagerfläche für die Stadt Schleswig herzurichten und zu nutzen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß §2 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig hat erheblichen Bedarf an Lagerflächen für Materialien unterschiedlichster Couleur: Museumsexponate, Archive, Material für Wahlen, IT-Equipment, Hausmeister- und Reinigungsdienstmaterial, Ausstattungsgegenstände des Katastrophenschutzes (Sandsäcke, Notverpflegung, Zelte, Decken) und Weiteres.

 

3. Problemdarstellung

Derzeit erfolgt die Einlagerung vielfach dezentral und in Eigenregie der Fachdienste, mangels entsprechender Räumlichkeiten vielfach ungeordnet und unter Nutzung wertvoller, teilweise neu ausgebauter Büroraumflächen. Der Bedarf an Bürofläche wird dann wiederum durch die teure Anmietung externer Liegenschaften gedeckt.

 

Die aktuell erforderliche Lagerfläche wird auf ca. 600 m² geschätzt. Die Hallen des „Alten Bauhofs“ haben eine Nutzgrundfläche von 656 m². Sie verfügen über die Anforderungen an einen Staplerbetrieb, sind tauglich für eine Hochregallagerung und mit LKW anfahrbar, und sie verfügen über weitere Parameter, die an eine Lagerfläche zu stellen sind ((Sonnen-)lichtgeschützt, trocken, staub-/frostfrei, Ebenerdigkeit, gute Erreichbarkeit).

 

Folgende Arbeiten zur Herrichtung sind erforderlich:

 

 (Industrie-)Reinigung

 Ggfs. Rückbau der vorhandenen Portalkrane

 Verschließen der Arbeitsgruben

 Instandsetzung der Beleuchtung, Tore und Flachdächer

 Ggfs. Einbau von Hochregalen

 Erneuerung des Schließsystems

 Überprüfung/Erneuerung der Brandschutzmaßnahmen

 Errichtung abgetrennter Bereiche (Bereich nur Katastrophenschutz, Bereich nur 

  Museum etc.)

 Trennen des elektrischen Netzes Hallen/Bürotrakt

 Allgemeine Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der Hallen

 Anschaffung eines Staplers/Ameise

 

Die Art der Beheizung ist noch zu klären. Der noch funktionierende 200 kW-Gaskessel kommt, da überdimensioniert, hierfür nicht in Betracht.

 

Die betroffenen Hallenteile liegen im Eigentum der Stadt Schleswig.

 

4. Handlungsbedarf

Vor dem Hintergrund wirtschaftlichen Handelns ist die Nutzung eigener Liegenschaften der Anmietung externer Liegenschaften vorzuziehen.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Die grob geschätzten Herrichtungskosten betragen ca. 200 T€ zzgl. der Anschaffung eines Staplers/Ameise (ca. 40 T€), Veranschlagung im Haushalt 2025.

 

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Anlagen

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