Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/097
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine Resolution der Stadt Schleswig für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich III Bau
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Völmicke, Bernward
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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08.07.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag auffordert, von Kürzungsabsichten im Bereich der Städtebauförderung Abstand zu nehmen und eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 27 und § 28 der Gemeindeordnung legt die Ratsversammlung die Ziele und Grundsätze der Verwaltung fest.
2. Sachdarstellung
Das Land beabsichtigt, auf Kosten der Kommunen Konsolidierungsbeiträge zu erwirtschaften. So ist aktuell u.a. in der Diskussion, im Bereich der Städtebauförderung den Landesanteil künftig nicht mehr zu finanzieren. Bisher beteiligen sich Bund, Land und Kommunen zu je 1/3 an den förderfähigen Kosten. Der Landesanteil in Höhe von zurzeit jährlich 20 Mio. € soll eingespart werden und von den Kommunen getragen werden.
Der Städteverband Schleswig-Holstein hat einen „Musterentwurf für eine Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein“ erstellt. Ziel der Resolution ist es, die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag aufzufordern, von Kürzungsabsichten im Bereich der Städtebauförderung Abstand zu nehmen und eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten (Anlage). Der Resolution liegt eine ausführliche Begründung über die Bedeutung der Städtebauförderung für die Städte bei.
3. Finanzielle Auswirkungen
Sollten die Konsolidierungsvorschläge des Landes zum Tragen kommen, würde sich der Eigenanteil der Stadt Schleswig in den beiden Sanierungsgebieten um je ca. 10 Millionen Euro erhöhen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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193,3 kB
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