Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/097

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag auffordert, von Kürzungsabsichten im Bereich der Städtebauförderung Abstand zu nehmen und eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten.

 

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 27 und § 28 der Gemeindeordnung legt die Ratsversammlung die Ziele und Grundsätze der Verwaltung fest.

 

2. Sachdarstellung

Das Land beabsichtigt, auf Kosten der Kommunen Konsolidierungsbeiträge zu erwirtschaften. So ist aktuell u.a. in der Diskussion, im Bereich der Städtebauförderung den Landesanteil künftig nicht mehr zu finanzieren. Bisher beteiligen sich Bund, Land und Kommunen zu je 1/3 an den förderfähigen Kosten. Der Landesanteil in Höhe von zurzeit jährlich 20 Mio. € soll eingespart werden und von den Kommunen getragen werden.

Der Städteverband Schleswig-Holstein hat einen „Musterentwurf für eine Resolution der Städte im Städteverband Schleswig-Holstein für den Erhalt der Städtebauförderung im Land Schleswig-Holstein“ erstellt. Ziel der Resolution ist es, die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag aufzufordern, von Kürzungsabsichten im Bereich der Städtebauförderung Abstand zu nehmen und eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten (Anlage). Der Resolution liegt eine ausführliche Begründung über die Bedeutung der Städtebauförderung für die Städte bei.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Sollten die Konsolidierungsvorschläge des Landes zum Tragen kommen, würde sich der Eigenanteil der Stadt Schleswig in den beiden Sanierungsgebieten um je ca. 10 Millionen Euro erhöhen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...