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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/116

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 6 ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig bei Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen.

 

2. Sachdarstellung

Am 15. Juli 2024 erhält Bürgermeister Dose einen Antrag vom Veranstalter des Kulturevents „Schleswig swingt“. Darin wird beantragt, die Förderung der Stadt Schleswig (5.000 Euro) der Förderung der beiden anderen Freiluftveranstaltungen in Schleswig, das Norden-Festival und die Wikingertage (jeweils 15.000 Euro) anzugleichen.

 

Die drei Veranstaltungen werden gem. Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen gefördert. Dazu werden die jeweiligen Veranstaltungen anhand verschiedener Kriterien den Förderstufen mit der Priorität „mittel“ oder „hoch“ zugeordnet. Bei der Priorität „mittel“ können bis zu 5.000 Euro bei der Priorität „hoch“ bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Die Priorität „hoch“ erhalten gem. Ziff. 3.2.2. der Förderrichtlinie Veranstaltung, die eine hohe Besucheranzahl ausweisen und v.a. landesweite Strahlkraft haben.

 

Die Veranstaltung „Schleswig swingt“ ist mit der Priorität „mittel“ eingestuft, da das Kriterium der landesweiten Strahlkraft nicht vorliegt. Sollte eine höhere Förderung beabsichtigt sein, wären zuvor die Förderkriterien von Freiluftveranstaltungen neu zu entwickeln und eine neue Förderrichtlinie zu erarbeiten.

 

Hierzu bedarf es der Aussprache und Klärung der weiteren Vorgehensweise durch den Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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