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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/106

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 

Zu den jährlichen Haushaltsberatungen wird mit dem Haushaltsentwurf auch eine Übersicht über die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8d Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Verfügung gestellt.

 

Auf Wunsch der Selbstverwaltung erfolgt mit dieser Mitteilungsvorlage eine erweiterte Darstellung der Mitgliedschaften dahingehend:

 

  • ob diese freiwillig oder pflichtig sind
  • seit wann diese bestehen
  • welche Gründe für einen Beitritt vorlagen
  • welche Möglichkeiten einer Kündigung bestehen
  • welche Gründe für ein Fortbestehen vorliegen

 

Eine Übersicht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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