Mitteilung öffentlich - VO/2024/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Priorisierung wesentlicher Investitionsmaßnahmen ab 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Selbstverwaltung hat mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen zum Haushalt 2025 und dem Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028, um eine Gesamtübersicht der in Planung befindlichen Investitionen von wesentlicher Bedeutung (ab 50 TEUR) gebeten.
Verwaltungsseitig wurden die wesentlichen Investitionen in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt. Die Darstellung gibt zu den Investitionsmaßnahmen u. a. Auskünfte darüber:
- welches voraussichtliches Investitionsvolumen zu erwarten ist
- ob es sich um eine Investition für eine pflichtige oder freiwillige Aufgabe handelt
- ob die Möglichkeit einer Förderung besteht
Verwaltungsseitig sind die Maßnahmen innerhalb der Produkte priorisiert worden, d. h., dass die Maßnahme mit der höchsten Priorität als erstes gelistet ist. Eine weitere Priorisierung – also produktübergreifend bzw. stadtweit – ist nicht durchgeführt worden.
Die Investitionsmaßnahmen wurden verwaltungsseitig mit folgender (farblichen) Priorisierung versehen:
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Maßnahme laufend und in 2024 beendet |
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Maßnahmen sind vorbereitet |
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Maßnahmen in Planung. Umsetzung ab 2026 oder später |
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Maßnahmen mit geringer Priorität. Umsetzung ab 2027 oder später |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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152,4 kB
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