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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/107

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Selbstverwaltung hat mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen zum Haushalt 2025 und dem Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028, um eine Gesamtübersicht der in Planung befindlichen Investitionen von wesentlicher Bedeutung (ab 50 TEUR) gebeten.

 

Verwaltungsseitig wurden die wesentlichen Investitionen in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt. Die Darstellung gibt zu den Investitionsmaßnahmen u. a. Auskünfte darüber:

 

  • welches voraussichtliches Investitionsvolumen zu erwarten ist
  • ob es sich um eine Investition für eine pflichtige oder freiwillige Aufgabe handelt
  • ob die Möglichkeit einer Förderung besteht

 

Verwaltungsseitig sind die Maßnahmen innerhalb der Produkte priorisiert worden, d. h., dass die Maßnahme mit der höchsten Priorität als erstes gelistet ist. Eine weitere Priorisierung – also produktübergreifend bzw. stadtweit – ist nicht durchgeführt worden.

 

Die Investitionsmaßnahmen wurden verwaltungsseitig mit folgender (farblichen) Priorisierung versehen:

 

 

Maßnahme laufend und in 2024 beendet

 

Maßnahmen sind vorbereitet

 

Maßnahmen in Planung. Umsetzung ab 2026 oder später

 

Maßnahmen mit geringer Priorität. Umsetzung ab 2027 oder später

 

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Anlagen

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