Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/053

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird folgende Zusammensetzung des Wahlausschusses für die im Jahr 2025 stattfindende Wahl der/des Bürgermeister*in beschlossen:

 

  •           2 Beisitzerin/Beisitzer(innen) CDU
  •           1 Beisitzerin/Beisitzer SPD
  •           1 Beisitzerin/Beisitzer GRÜNE
  •           1 Beisitzerin/Beisitzer SSW
  •           1 Beisitzerin/Beisitzer BfB
  •           1 Beisitzerin/Beisitzer FREIE WÄHLER
  •           1 Beisitzerin/Beisitzer FDP

 

Es werden auf Vorschlag der vorstehend genannten Parteien und Wählergemeinschaften folgende Bürger*innen als Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertreter*innen in den Wahlausschuss gewählt:

 

Für die CDU:    Rainer Haulsen

     Daniel Drews

 

Als persönliche Stellvertretung(en): Jörg-Peter Behrens

     Ulrich Sethe

 

Für die SPD:    Andreas Paschilk

 

Als persönliche Stellvertretung: Andreas Walther

 

Für die GRÜNEN:   Tanja Bauschke

 

Als persönliche Stellvertretung: Matthias Bergmann

 

Für den SSW:    Michael Nielsen

 

Als persönliche Stellvertretung: Kirsten Weiß

 

Für das BfB:    

 

Als persönliche Stellvertretung: 

 

Für die FREIE WÄHLER  Holger Hoffmann

 

Als persönliche Stellvertretung: Hansgeorg Nietz

 

Für die FDP:    Dr. Jürgen Wenzel

 

Als persönliche Stellvertretung: Aaron Akkuzu

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ist vor jeder Wahl ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der/dem Wahlleiter*in als Vorsitzende*n und acht Beisitzer*innen zusammen.

 

Die Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertretung werden gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung vom Hauptausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenden politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

Die acht in der Ratsversammlung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften wurden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen und haben diese auch benannt.

 

Es wird daher folgende Zusammensetzung für den Wahlausschuss vorgeschlagen:

 

CDU:  2 Beisitzer*in(nen) und 2 persönliche Stellvertretung(en)

SPD:  1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung

GRÜNE:  1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung

SSW:  1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung

BfB:  1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung

(kein Vorschlag eingereicht)

FWS:  1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung

Die Linke: verzichtet

FDP:  1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung

 

 

Loading...