Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die im Jahr 2025 stattfindende Wahl der/des Bürgermeister*in
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.09.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird folgende Zusammensetzung des Wahlausschusses für die im Jahr 2025 stattfindende Wahl der/des Bürgermeister*in beschlossen:
- 2 Beisitzerin/Beisitzer(innen) CDU
- 1 Beisitzerin/Beisitzer SPD
- 1 Beisitzerin/Beisitzer GRÜNE
- 1 Beisitzerin/Beisitzer SSW
- 1 Beisitzerin/Beisitzer BfB
- 1 Beisitzerin/Beisitzer FREIE WÄHLER
- 1 Beisitzerin/Beisitzer FDP
Es werden auf Vorschlag der vorstehend genannten Parteien und Wählergemeinschaften folgende Bürger*innen als Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertreter*innen in den Wahlausschuss gewählt:
Für die CDU: Rainer Haulsen
Daniel Drews
Als persönliche Stellvertretung(en): Jörg-Peter Behrens
Ulrich Sethe
Für die SPD: Andreas Paschilk
Als persönliche Stellvertretung: Andreas Walther
Für die GRÜNEN: Tanja Bauschke
Als persönliche Stellvertretung: Matthias Bergmann
Für den SSW: Michael Nielsen
Als persönliche Stellvertretung: Kirsten Weiß
Für das BfB:
Als persönliche Stellvertretung:
Für die FREIE WÄHLER Holger Hoffmann
Als persönliche Stellvertretung: Hansgeorg Nietz
Für die FDP: Dr. Jürgen Wenzel
Als persönliche Stellvertretung: Aaron Akkuzu
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss zuständig.
2. Sachdarstellung
Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ist vor jeder Wahl ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der/dem Wahlleiter*in als Vorsitzende*n und acht Beisitzer*innen zusammen.
Die Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertretung werden gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung vom Hauptausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenden politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Die acht in der Ratsversammlung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften wurden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen und haben diese auch benannt.
Es wird daher folgende Zusammensetzung für den Wahlausschuss vorgeschlagen:
CDU: 2 Beisitzer*in(nen) und 2 persönliche Stellvertretung(en)
SPD: 1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung
GRÜNE: 1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung
SSW: 1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung
BfB: 1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung
(kein Vorschlag eingereicht)
FWS: 1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung
Die Linke: verzichtet
FDP: 1 Beisitzer*in und 1 persönliche Stellvertretung
