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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/119

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den Eigenanteil der Stadt Schleswig für den Bau des Kulturhauses auf der Freiheit auf 10 Mio. € festzulegen. Steigerungen der Gesamtkosten sind über weitere Fördermittel oder über weitere Sponsorenmittel zu finanzieren.

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Sachverhalt

1.  Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ergibt sich gemäß § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 und für den Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss aus § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig sowie für die Ratsversammlung aus §§ 27, 28 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

 

2.  Begründung des Beschlussvorschlages

Die Schleswiger Ratsversammlung steht mehrheitlich hinter dem Kulturhaus.

 

Im März 2024 wurden kalkulierte Gesamtkosten in Höhe von 27,28 Mio. € und einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 9,27 Mio. € inklusive zusätzlicher Kosten für den Hochwasserschutz beschlossen (VO/2024/035).

 

Die städtischen Mittel sind jedoch begrenzt. Über einen Eigenanteil von 10 Mio. € hinausgehende Mehrkosten kann die Stadt in der jetzigen Haushaltslage nicht tragen.

 

3.  Finanzierung

Anfallende Mehrkosten sollen daher vermieden oder aber z. B. über Sponsoren finanziert werden.

 

Für die GRÜNEN-Fraktion

 

Dr. Babette Tewes

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