Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Finanzierung des Baus eines Kulturhauses; hier: Festlegung einer Maximalhöhe des Eigenanteils der Stadt Schleswig (Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 27.08.2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Verfasser*in:
- Dr. Babette Tewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.09.2024
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Geplant
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ergibt sich gemäß § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 und für den Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss aus § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig sowie für die Ratsversammlung aus §§ 27, 28 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
2. Begründung des Beschlussvorschlages
Die Schleswiger Ratsversammlung steht mehrheitlich hinter dem Kulturhaus.
Im März 2024 wurden kalkulierte Gesamtkosten in Höhe von 27,28 Mio. € und einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 9,27 Mio. € inklusive zusätzlicher Kosten für den Hochwasserschutz beschlossen (VO/2024/035).
Die städtischen Mittel sind jedoch begrenzt. Über einen Eigenanteil von 10 Mio. € hinausgehende Mehrkosten kann die Stadt in der jetzigen Haushaltslage nicht tragen.
3. Finanzierung
Anfallende Mehrkosten sollen daher vermieden oder aber z. B. über Sponsoren finanziert werden.
Für die GRÜNEN-Fraktion
Dr. Babette Tewes
