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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/065

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, zwei unbefristete Stellen, im Volumen von mind. 1,5 Stellen, für die aufsuchende Jugendarbeit/Streetworking einzurichten.

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Sachverhalt

1.  Begründung des Beschlussvorschlages

Es ist – nicht nur – in Schleswig erforderlich gegen die sich verschärfende “Kinder- und Jugendkriminalität“ sozialpolitisch zu Handeln.

 

Es ist hinlänglich bekannt, dass es in Schleswig viele Einwohner*innen gibt, die Transferleistungen erhalten und/oder Arbeitsplätze mit geringem bis mittlerem Einkommen innehaben.

Fakt ist, dass daraus folgend, in der Stadt Schleswig ein hoher Prozentsatz der Kinder- und Jugendlichen sich in finanziell benachteiligten Situationen befinden.

 

Teilhabe gestaltet sich schwierig, Perspektivlosigkeit wächst und die Kinder- und Jugendlichen wünschen sich daher:

“Für die Jugendlichen war es von Bedeutung, dass man eine Anlaufstelle für Fragen und Streetworking mit in das Konzept integriert.“ (SN 29.03.2023)

 

Es bleibt festzuhalten, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte im Jugendzentrum und die Schulsozialarbeiter*innen in ihren Arbeitsfeldern eine hervorragende Präventiv- und Fallarbeit leisten. Ihr Einfluss endet jedoch zumeist an der Tür und zu bestimmten Zeiten. Diese “Lücke“ gilt es zwingend zu schließen.

 

Denn, wie wir am 5. April 2023 in den SN lesen konnten, steht die Stadt Schleswig mit ihren Kindern und Jugendlichen in der Kriminalstatistik des Landes nun auf dem unrühmlichen 2. Platz hinter Rendsburg.

Dabei hat Schleswig im Vergleich zu anderen Mittelstädten sogar noch einen unterdurchschnittlichen Anteil von Kindern und Jugendlichen an den Einwohner*innen.

 

2.  Finanzielle Auswirkungen/Deckungsvorschlag

 Sollte die Umsetzung noch im Haushaltsjahr 2024 erfolgen, so ist die Finanzierung der neuen Stellen aus Mitteln für nicht besetzte Stellen im Stellenplan sicherzustellen.

 

Ab 2025 sind die Stellen in den Stellenplan aufzunehmen.

 

Weitere Begründung bei Bedarf gern mündlich.

 

Ratsherr Uwe Schröder

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Anlagen

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