Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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07.10.2024
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht 2023 der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresverlust in Höhe von 127.519,71 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wurde in der Aufsichtsratssitzung am 15. April 2024 durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist im Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKM Menke & Kollegen GmbH, Oldenburg, erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH wurde durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Unter Berücksichtigung der Kosten für Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung, Projektentwicklung und Rechtsberatung sowie Grundsteuern schließt die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresverlust in Höhe von 127.519,71 Euro ab.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 7 Nr. 1.7 und Nr. 1.8 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung dem von der Geschäftsführung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKM Menke & Kollegen GmbH, Oldenburg, geprüften Jahresabschluss und Lagebericht der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023 zugestimmt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
