Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/105
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Erlass der 12. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schleswig sowie des 9. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.09.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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07.10.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
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die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch die 12. Nachtragssatzung in der Fassung der Drucksache VO/2024/105 (Anlage 1) sowie
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die Zuständigkeitsordnung vom 03.06.2013 durch den 9. Nachtrag in der Fassung der Drucksache VO/2024/105 (Anlage 2)
zu ändern.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Hauptausschuss bereitet Entscheidungen gemäß § 45 b GO SH vor.
Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Nr. 2 GO SH u. a. über die Änderungen von Satzungen.
2. Sachdarstellung
Im Hauptausschuss am 25.03.2024 und am 24.06.2024 kam es zu Aussprachen bezüglich der Zuständigkeiten zwischen dem Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss (SKT) und dem Schul-, Jugend, und Sportausschuss (SJS). Dementsprechend sollen Aufgaben angeglichen und demzufolge eine aussagekräftige Umbenennung des Ausschusses vorgenommen werden.
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Die Hauptsatzung wird dahingehend geändert, dass die Aufgabengebiete „Kinderbetreuung“ und „Erwachsenenbildung“ neu in die Zuständigkeit des Schul-, Jugend‑, und Sportausschuss übertragen werden. Bisher lagen diese beim Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss. Durch diese Verschiebung der Zuständigkeiten soll daher auch eine Umbenennung des bisherigen Schul-, Jugend- und Sportausschusses in „Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss“ erfolgen.
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Die Zuständigkeitsordnung wird dahingehend geändert, dass die Entscheidungen über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten und die Entscheidung über Angelegenheiten der Bildungseinrichtungen neu in die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sportausschuss übertragen werden. Bisher lag diese beim Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss. Durch die Verschiebung der Zuständigkeiten soll auch hier eine Umbenennung des bisherigen Schul-, Jugend- und Sportausschusses in „Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss“ erfolgen.
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In die Zuständigkeitsordnung § 4 „Aufgaben des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses“ wird unter Punkt 1 neu die „Entscheidung in sozialen Angelegenheiten, über Angelegenheiten von Geflüchteten und der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ aufgenommen. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
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In die Zuständigkeitsordnung § 5 „Aufgaben des Bildungs-, Jugend- und Sportausschusses“ wird unter Punkt 4 neu die „Entscheidung über Angelegenheiten der Kinder- und Jugendeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.“ aufgenommen. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
- Es erfolgen redaktionelle Anpassungen der Zuständigkeitsordnung durch Richtigstellung der Ausschussbezeichnung Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (§ 2 Abs. 5)
Zur besseren Vergleichbarkeit aller Änderungen ist dieser Vorlage eine Gesamtübersicht aller Veränderungen der Hauptsatzung (Anlage 3) und eine Gesamtübersicht der Veränderungen der Zuständigkeitsordnung (Anlage 4) beigefügt (Synoptische Darstellung).
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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77,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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84,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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106,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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116,2 kB
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