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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/128

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass

  1. die Stadt Schleswig die Kosten zur Realisierung des Bauvorhabens Kulturhaus einschließlich der anfallenden Mehrkosten trägt und die Ratsversammlung die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
  2. die Verwaltung beauftragt wird, die Möglichkeiten zur Einwerbung von Sponsoring-Mitteln zu prüfen und Vorschläge hierzu dem Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss vorzustellen.
  3. die für den Zeitraum 2021 – 2022 installierte politische Begleitgruppe zur engmaschigeren Begleitung des Projekts wieder reaktiviert wird.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist zuständig gemäß §§ 27, 28 der Gemeindeordnung.

 

2. Sachdarstellung

Am 01.06.2022 hatte der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss den Beschluss gefasst, den Sanierungsumbau des ehemaligen Bundeswehrmannschaftsheimes zum multifunktionalen Kulturhaus umzusetzen – dies unter Einbeziehung des Südflügels, der Realisierung einer Verpachtungsgastronomie sowie der erforderlichen Außenanlagen (VO/2022/076). Dem lag auf Basis der Kostenberechnung vom 12.05.2022 (LPH 3) ein Kosten- und Finanzierungsplan bei, der bei einem rechnerischen Eigenanteil von 9,08 Mio. € einen Drittmittelbedarf von 17,76 Mio. € aufwies. Die für den Projektfortschritt erforderliche Mittelbindung erfolgte durch Beschluss der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 20.06.2022 im Umfang von 25,56 Mio. €.

 

Den Auftrag zur Drittmittelakquise konnte die Verwaltung nach intensiven Verhandlungen mit dem Land, der kommunalen Familie, dem Kreis Schleswig-Flensburg sowie der Bundesbeauftragten für Kulturmedien (BKM) im Zeitraum 2022 – 2024 erfolgreich nachkommen und öffentliche Finanzierungsbeträge in entsprechender Größenordnung einwerben. Die Förderung aus dem Bundesprogramm Energieeffizientes Bauen (BEG NWG – für Nichtwohngebäude) sowie Finanzierungsbeiträge des SH Landestheaters und des Förderverein Kulturhaus e.V. erhöhen diese, so dass bis August 2024 eine Drittmittelsumme von 18,41 Mio. € erzielt werden konnte.

 

Die Prüfung von Sponsoring-Mitteln im „großen Stil“ wird in Angriff genommen.

 

Um die Drittmittel bei Bund, Land und Kreis erfolgreich abrufen zu können, bedarf es gem. den Regularien der Richtlinien über Zuwendungen von Baumaßnahmen des Bundes (RZBau) der Erklärung der Stadt, dass das Bauvorhaben ausfinanziert ist – somit die Kostensteigerung von der Stadt finanziell getragen wird.

 

Hierzu reicht die Mittelbindung durch die Ratsversammlung vom 20.06.2022 nicht aus. Seit der Kostenberechnung vom 12.05.2022 (LPH 3) ist bis zum 04.09.2024 der Kostenbedarf für das Bauvorhaben auf nunmehr 33,81 Mio. € (Mehrkosten sowie Preissteigerung) gestiegen. Die Gründe hierfür wurden von der Verwaltung und dem beauftragten Architekturbüro ppp architekten + stadtplaner gmbh (Lübeck) dem Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.07.2024 (VO/2024/080) eingehend erläutert und in einer weiteren Informationsveranstaltung für die gesamte Selbstverwaltung am 26.09.2024 weiter vertieft.

 

Nach Vorlage weiterer Ausschreibungsergebnisse beläuft sich der aktuelle Kostenstand per 25.09.2024 für das Vorhaben auf 34,03 Mio. €. Der effektive Eigenanteil der Stadt erhöht sich somit auf 15,62 Mio. €.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Um das Bauvorhaben realisieren zu können, ist es erforderlich, dass die Stadt erklärt, die Gesamtkosten des Bauvorhabens einschließlich der Mehrkosten zu tragen. Anderenfalls gilt das Vorhaben als nicht ausfinanziert. Die Begrenzung auf einen neuen, konkreten Betrag wird nicht empfohlen, da dessen Auskömmlichkeit erst nach Vorlage des letzten Ausschreibungsergebnisses der insgesamt aufeinander aufbauenden zu beauftragenden 37 Gewerke gesichert im 1. Quartal 2025 beurteilbar ist – für den Mittelabruf 2024 daher zu spät.

 

Die Einwerbung weiterer öffentlicher Fördermittel ist aufgrund des weiten Projektstands (LPH 8) nicht mehr möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Möglichkeiten zur Einwerbung von Sponsoring-Mitteln im „großen Stil“ (z.B. für Namensrechte) zu prüfen und konkrete Handlungsvorschläge hierzu zu erarbeiten.

 

Abwägung Projektfortsetzung versus Projektbeendigung

Bei Projektbeendigung wäre der von der Stadt Schleswig seit 2016 erbrachte Aufwand vergebens aufgewandt worden. Ferner wäre von weiteren Kosten bei den Planungsbüros und den Baufirmen sowie dem SH Landestheater auszugehen. Dem wäre im Rahmen der Abwägung der höhere Eigenanteil der Stadt bei Projektfortsetzung gegenüberzustellen.

 

 

Schleswig ist eine wachsende Stadt. Mit Realisierung des Vorhabens trägt die Stadt Schleswig ihrem Versorgungsauftrag als Mittelstadt für 90.000 Einwohner*innen Rechnung und bietet wieder eine Spielstätte für das SH Landestheater und das städtische Heimatformat. Ein neuer Ort für lokale und regionale Kultur sowie erstmals auch für gesellschaftliche Veranstaltungen wie Schulabschlussfeiern wird geschaffen und hebt die Lebensqualität in der Kreisstadt nachhaltig.

 

Das Kulturhaus ist ein wichtiger Baustein im Wettbewerb der Mittelstädte um die Ansiedlung von Unternehmen und Zuzug von Bürger*innen und damit zentral für die Schleswiger Stadtentwicklung. Es hat überregionale Strahlkraft und stärkt den landesweiten und süddänischen Wettbewerb. Zugleich wirkt das Kulturhaus auch in die Schleswiger Innenstadt. Überdies ist das Kulturangebot des Kulturhauses für die Gewinnung und Bindung von Arbeits- und Fachkräften von besonderer Bedeutung.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die höheren Kosten belasten den städtischen Haushalt in entsprechender Größenordnung und sind zugleich Grundlage für Aufträge an die Bauwirtschaft. Die Stärkung der Attraktivität der Stadt im Wettbewerb der Mittelstädte ist nicht bezifferbar.

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Anlagen

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