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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/080

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Berichtsdrucksache ergeben sich für die städtischen Gremien wie folgt: Für den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss gemäß § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 und für die Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss aus § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig sowie für die Ratsversammlung aus §§ 27, 28 Gemeindeordnung.

 

 

2. Sachdarstellung

 

Die städtischen Gremien haben in ihrer jeweiligen Zuständigkeit im Sommer 2022 den Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Bauvorhabens Kulturhaus beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die gem. Kosten- und Finanzierungsplan dargestellten Drittmittel zu akquirieren. Der Bau- und Umweltausschuss ist ab der LPH 4 für das Bauvorhaben zuständig und wurde zuletzt in seiner März-Sitzung informiert.

 

 

Förderung der BKU „KulturInvest“

 

Der zur Märzsitzung 2024 ausstehende, letzte Förderbescheid aus dem Bundesprogramm KulturInvest wird von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) als koordinierende Zuwendungsgeberin ausgegeben.

 

Im März 2024 teilte die BKM der Stadt mit, dass vor einer Bescheiderteilung anhand der Antrags- und Bauunterlagen noch Ziele und Kriterien für die Erfolgskontrolle des Projektes abzustimmen und festzulegen seien: „Selbst wenn eine Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt (d.h. der Förderzweck erreicht) wurde, kann ggf. das mit ihr verfolgte Förderziel verfehlt worden sein, da Zweckerreichung nicht automatisch mit der Zielerreichung gleichzusetzen ist. Gemäß einer Vorgabe unserer Hausleitung soll zudem bei jeder Zuwendung mindestens ein Ziel samt messbarer Kriterien im Rahmen der Erfolgskontrolle festgelegt werden, das mit dem Umwelt- und Klimaschutz dient.“

 

Dieser Vorgabe konnte die Stadtverwaltung erfolgreich nach Klärung mit den Fachplanern, den Stadtwerken und den Fördermittelgebern im Mai entsprechen und einvernehmlich mit der BKM festgelegen. Danach erfolgt die Erfolgskontrolle anhand der zukünftigen, gemessenen Energieverbräuche für Wärme und Strom. Die Bewertung erfolgt neben den Verbräuchen auch mit Blick auf die CO2-Äquivalenzemissionen inklusive der Aufwendungen und Einsparungen durch die Sanierung (Erhalt von Bausubstanz) und Erstellung des Gebäudes.

Die Mitzeichnung des Haushaltsreferats der BKM wurde für die 27. KW angekündigt. Bei Zustimmung ist der Förderbescheid der BKM unmittelbar danach zu erwarten.

 

 

Kostensteigerung im Projekt

 

Die Darstellung der Kostenentwicklung des Bauvorhabens erfolgt vorerst ohne die Option Kunst am Bau, für die die GMSH der Stadt als Erfahrungswert 250 T€ als Rechengröße aufgegeben hat. Ob es zu einer Umsetzung kommen wird, ist derzeit offen. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Soziales, Kultur und Tourismus soll die Umsetzung von Kunst am Bau durch Spenden des Fördervereins Kulturhaus finanziert werden, wobei die Spendenverwendung vorrangig für das Bauvorhaben selbst und die Funktionalität des Kulturhauses und damit dessen Ausstattung erfolgen soll.

 

Die Kosten für das Bauvorhaben Kulturhaus haben sich nach Fortschreibung des Rahmentermin- und Bauzeitenplans mit Stand vom 31.05.2024 von 27,22 Mio. € (27,03 Mio € Stand: 14.03.2024 + 0,195 Mio. € vorbeugender Hochwasserschutz am Gebäude – BKU-Beschluss in 03/24) auf 31,385 Mio. € wie folgt erhöht:

 

+ 0,302 Mio. € Wartungskosten für sicherheitsrelevante und technische Anlagen

                        nach Inbetriebnahme für 2 Jahre

+ 1,045 Mio. € Preissteigerung gem. Index

+ 2,821 Mio. € erhöhte Ausführungskosten Kostengruppe 300 – 500 (Erläuterung folgt)

 31,195 Mio. € Kostencontrolling der Planer am 31.05.2024

+ 0,190 Mio. € präventiver Hochwasserschutz am Gebäude (Beschluss BKU 26.03.24)

 31.385 Mio. € Kostenstand Bauvorhaben gesamt

 

Dies entspricht einer Kostensteigerung von 16 %.

 

 

Fortschreibung Kosten- und Finanzierungsplan

 

Der durch den BKU-Beschluss am 26.03.24 auf 9,46 Mio. € angewachsene verbleibende Eigenanteil der Stadt erhöht sich nunmehr auf 13,125 Mio. €, von denen ein nicht unbedeutender Anteil der Errichtung der Verpachtungs-Gastronomie zuzuordnen ist (Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan 31.05.2024).

 

 

Antrag auf Zuschusserhöhung beim Kreis Schleswig-Flensburg im Herbst 2024

 

Mit dem Fachdienst Finanzen des Kreises wurde terminlich abgestimmt, für die Kreisgremiensitzungen im Oktober einen Antrag auf Erhöhung des Kreiszuschusses aufgrund von Baukostensteigerungen i.H.v. 500 T€ zu stellen. Dieser Erhöhungsbetrag war der Stadt seinerzeit bei entsprechender Darlegung in Aussicht gestellt worden und ist in der Fortschreibung des Kosten- und Finanzierungsplans mit berücksichtigt worden.

 

 

Drittmittelzufluss 2024

 

Gemäß dem mit den Fördermittelgebern abgestimmten Mittelabfluss- bzw. zuflussplan (Anlage 2) ist im Nachtrag 2024 in Abhängigkeit von den beauftragten Arbeiten auf Basis der vorliegenden Förderbescheide ein Drittmittelzufluss i.H.v. 2,33 Mio. € (Land: 1,7 Mio. €, Kreis: 280 T€, SHLT: 350 T€) eingeplant– erhöhbar um den Förderanteil des Bundes aus dem Programm KulturInvest bei Förderbescheidzugang i.H.v. 840 T€.

 

 

Fortschreibung Inventarausstattung Kulturhaus

 

Zur Grundsatzbeschlussfassung war mit Beschlussvorlage (VO/2022/076) den städtischen Gremien der für das Kulturhaus erforderliche Inventarbedarf aufgezeigt und beschlossen worden. Dieser Aufwand wird überwiegend dem zu gründenden Eigenbetrieb Kulturhaus zuzuordnen sein. Zwischenzeitlich hat sich der Förderverein Kulturhaus e.V. gegründet, dessen Vereinszweck die Einwerbung von Spenden für das Bauvorhaben selbst sowie die Inventarausstattung des Kulturhauses vorsieht.

 

Im Zuge des Planungsfortschritts haben sich weitere Inventarbedarfe ergeben, die die Funktionalität des Kulturhauses sowie dessen Attraktivität auch zur Anmietung durch externe Kulturveranstalter erhöhen und für die bereits in der Bauphase Vorkehrungen getroffen werden mussten:

 

  •   Vorsorgliche Vorrüstung der Teleskoptribüne zur späteren Entscheidung über die Nachrüstung mit Einhängestühlen für die Besucher des Kulturhauses zur Erleichterung des Betriebs (zusätzlich zu den für die Bestuhlung für Bankettveranstaltung und Ballveranstaltungen von 600 Plätzen). Diese Vorrüstung verursacht (noch) keine Mehrkosten. Ob die Stuhl-Nachrüstung der Baumaßnahme selbst oder dem Einrichtungsinventar zuzuordnen ist, ist noch zu klären. Die Entscheidung über die Maßnahme selbst bleibt der gesonderten Entscheidung der Selbstverwaltung vorbehalten. Geplant ist, dass dieser Ausstattungsaufwand durch Spenden des Fördervereins Kulturhaus finanziert wird.

 

  •    Planungsmehraufwand beim Büro Raum + Szene zur Anfertigung eines mobilen Konzertzimmers als Inventar für das Kulturhaus, um die Nutzungsmöglichkeiten des gesamten Bühnenbereichs sowohl für die eigenen musikalischen Kulturhausveranstaltungen als auch für externe Orchester-Anmietungen „akustisch“ zu optimieren. Auch diese Inventar-Anschaffung steht unter dem Vorbehalt der gesonderten Entscheidung der Selbstverwaltung. Sowohl der Planungsaufwand als auch die Anschaffung des mobilen Konzertzimmers sollen durch Spenden des Fördervereins Kulturhaus finanziert werden.

 

 

Fahrplan Verpachtung Gastronomie im Kulturhaus

 

Gemäß Empfehlungen der Fachberatung (VO/2022/076) ist es erforderlich, rechtzeitig vor der Kulturhauseröffnung einen Pächter für die Gastronomie im Kulturhaus gefunden zu haben. Aufgrund der rechtlich gebotenen Trennung von Kulturhausbetrieb und Gastronomiebetrieb sind sowohl die Errichtungskosten als auch die Vorarbeiten zur Verpachtung der Gastronomie vom Kulturhaus im Haushalt separat auszuweisen.

 

Die zur Grundsatzentscheidung in 2022 vorgelegte Machbarkeitsstudie von Cordes + Rieger bedarf im 2. Halbjahr 2024 der Überprüfung und ggf. der Anpassung. Das Ausschreibungsverfahren zur Verpachtung ist sowohl in gastronomischer als auch rechtlicher Hinsicht zu begleiten und durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 vorhanden bzw. werden für den Haushalt 2025 eingeplant.

 

 

Rahmenterminplan, Sachstand Auftragserteilungen und Baubeginn 01.08.2024

 

Aufgrund der beschriebenen Projektverzögerungen wurde der Rahmenterminplan zum Stand 31.05.2024 fortgeschrieben (Anlage). Danach ist der Beginn der Bauarbeiten (Baustelleneinrichtung) ist zum 01.08.2024 vorgesehen. Eine Veranstaltung zur Begehung des „Spatenstichs“ ist für Oktober 2024 geplant.

 

Bis zur Vorlagenerstellung wurden auf Basis der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses die Leistungsphasen 7 und 8 beim Architekturbüro ppp sowie den Fachplanern (Haustechnik, Bühnentechnik, Außenanlagen, Schall- und Akustik) beauftragt (Kostenvolumen insgesamt 1,44 Mio. €). Bis zum 17.07.2024 sind die Beauftragungen folgender Gewerke geplant (Allgemeine Baustelleneinrichtungen, Abbrucharbeiten, Rohbauarbeiten, Kostenvolumen 6,0 Mio. €).

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Anlagen

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