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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/148

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem „Kriterien- und Kostenverteilerschlüssel zur Finanzierung des Welterbe-Marketings ab 2023“, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung, zuzustimmen. Es gilt die von der Mitgliederversammlung des Haithabu und Danewerk e.V. am 05.09.2022 beschlossene Fassung.

 

Gemäß des Verteilerschlüssels tragen die „Ämter, Städte, sowie Gemeinden ohne zugehörige Amtsmitgliedschaft im Verein“ 50% der Gesamtkosten i. H. v. gedeckelten 60.000 Euro jährlich. In dieser Kategorie entfallen anteilig nach Übernachtungen (Stand 2019), Flächenanteilen der Puffer- und Kernzone sowie Einwohner (Stand 2018) 0,583 Anteile auf die Stadt Schleswig. Unter Berücksichtigung des befristeten Sonderschlüssels für die Gemeinde Windeby entspricht dies aktuell 17.775,12 EUR jährlich. Die Mittel werden entsprechend ab 2025 in den Haushalt eingestellt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In seiner Sitzung am 21.04.2022 (VO/2022/49) hat der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss der Stadt Schleswig beschlossen, dass sich die Stadt Schleswig ab 2023 gemäß des anliegenden Kriterien- und Kostenschlüssels am Marketing zum UNESCO-Welterbe Haithabu und Danewerk – vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch die Ratsversammlung – beteiligt. Entsprechend wurden jeweils 2023 und 2024 die Mittel i. H. v. 17.775,12 EUR bereitgestellt.

 

Das Welterbe-Marketing bildet eine zentale Leitmaßnahme, die im Zuge der „Entwicklungsstrategie 2030 – Welterbe-Region Haithabu und Danewerk“ definiert und seitens der Ratsversammlung am 13.09.2021 (VO/2021/131) mitbeschlossen wurde. In den Jahren 2023 und 2024 wurde das Welterbe-Marketing in Träger des Haithabu und Danewerk e. V. umgesetzt und ein Dienstleistungsauftrag zur Koordinierung der Einzelmaßnahmen vergeben. Zu den Leistungsbausteinen zählen u. a.

- die Fortsetzung der Kampagne „Wo dir Geschichten begegnen“ (vgl. z. B. Litfasssäulenbeklebung),

- Neuauflage Faltblatt zur allgemeinen Informationen zum Welterbe sowie Rad- und Wanderkarte,

- Maßnahmen zur Sichtbarkeit in der Region (z. B. Werbefilm),

- Anzeigen in (über-)regionalen Medien,

- Social Media Kanäle (facebook und instagram),

- Veranstaltungen (z. B. Nordenfestival)

 

Das Welterbe-Marketing trägt zur deutlich verbesserten Sichtbarkeit des Welterbes sowie der Steigerung der Bekanntheit bei Einwohnern und Gästen bei.

Der Haithabu und Danewerk e. V. plant ab 2025 die Koordinierung der Marketingmaßnahmen für einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Jahren an einen Dienstleister zu vergeben. Das Leistungsspektrum orientiert sich dabei an den vergangenen Jahren. Es soll von der AG Marketing unter Beteiligung der Stadt Schleswig im Oktober 2024 abgestimmt und Anfang Dezember 2024 seitens des Vereinsvorstandes beschlossen werden.

 

In Vorbereitung auf die für Dezember 2024 geplante Ausschreibung des Rahmenvertrags ist die mehrjährige Finanzierung sicherzustellen. Seitens der mitfinanzierenden Vereinsmitglieder liegen überwiegend Beschlüsse vor, die eine jährliche Einstellung der Mittel in die Haushalte gewähren. Mit Blick auf die Stadt Schleswig besteht bislang ein jährlicher Finanzierungsvorbehalt.

 

Entsprechend des Kriterien- und Kostenverteilerschlüssels, vgl. Punkt 7, werden die statistischen Grundlagendaten (hier relevant Übernachtungen und Einwohner) erstmals im Jahr 2025 neu eingearbeitet und der Finanzierungsanteil entsprechend angepasst. Dabei ist keine Anhebung des Kostendeckels geplant.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Auf die Stadt Schleswig entfielen 0,583 Anteile, was aktuell einer jährlichen Zahlung von 17.775,12 EUR entspräche.

 

4. Finanzierung

Der o. g. Anteil wäre jährlich im Produkt 575010 einzuplanen.

 

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Anlagen

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