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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/040-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es werden folgende Änderungen beschlossen:

 

a) Zu 2.3. Abs. 2 ab Satz 2 wird folgende Formulierung beschlossen:

In den letzten Jahren wurde von der Schleswiger Bevölkerung und auch von Mitgliedern des Bauausschusses auf den mangelhaften Lärmschutz hingewiesen. So erfüllt der Lärmschutzwall aufgrund seiner zu geringen Höhe nicht die Voraussetzungen wie im Übersichtsplan als Ergänzung zum B-Plan Nr. 50 dargestellt. Die aus Holz hergestellte Lärmschutzwand – deren schlechter Zustand offensichtlich ist – verringert die Lärmbelastung in keinster Weise und ist als Lärmschutz völlig ungeeignet.

 

b) Zu 3.2., Geplante Maßnahmen, werden die Erläuterungen zu 1 wie folgt ergänzt:

Um die Lärmbelastung möglichst kurzfristig zu senken, ist eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 201 zwischen der Abfahrt Lattenkamp und der Abfahrt St. Jürgen auf 70 km/h zu prüfen und mit den weiteren Behörden abzustimmen.

 

c) Zu 3.2., Maßnahmen 1, wird der letzte Satz wie folgt geändert:

Ziel der Maßnahme ist die Ermittlung der erforderlichen Lärmsanierungsmaßnahmen, anschließend die Verringerung der Lärmimmission im angrenzenden Wohngebiet und damit der lärmbedingte Gesundheitsschutz sowie der Aufwertung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung und für andere städtebauliche Planungen.

 

2.  Sachdarstellung

Vorab möchten wir feststellen, dass es sich bei der Bewertung der Ist-Situation nur um geschätzte und berechnete Zahlen handelt. Es liegen weder genau Verkehrszählungen noch Messergebnisse vor.

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages

Der Änderungsantrag dient der Verdeutlichung des schlechten Zustandes des vorhandenen Lärmschutzes und schlägt eine erste Maßnahme vor, die gesundheitsgefährdende Lärmbelästigung schnell und fast kostenneutral zu verringern.

 

Außerdem wird explizit darauf hingewiesen, dass der Lärmschutzwall nicht die im BPlan angegebene Höhe aufweist.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Bei Umsetzung der unter 3.2. aufgeführten Maßnahme entstehen lediglich Kosten für wenige Verkehrszeichen, für die jedoch der Bund (Bundesstraße) bzw. der Landesbetrieb aufzukommen hätte.

 

Weitere Kosten ergeben sich entsprechend der vorliegenden Verwaltungsvorlage

 

Für die CDU-Fraktion:

Rolf Jacobsen, Arne Hinrichsen, Helge Lehmkuhl,

Kay Uplegger, Rainer Haulsen und Fraktion

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