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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/108

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Der Bau-, Klimaschutz - und Umweltausschuss nimmt zustimmend die Durchführung des Verkehrsversuches „Sperrung Lange Straße für den motorisierten Durchgangsverkehr“ zur Kenntnis. Die Straßenverkehrsbehörde wird um Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung gebeten.

 

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Sachverhalt

  1. Zuständigkeit

Der Bau-, Klimaschutz - und Umweltausschuss ist gemäß § 2 Nummer 2 der Zuständigkeitsordnung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Lange Straße ist im Abschnitt Königstraße in Richtung Kleiner Baumhofgang/ Gallberg als Einbahnstraße in nördliche Richtung ausgewiesen und Teil des verkehrsberuhigten Bereichs Altstadt. Für Fahrradfahrende ist die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Die Lange Straße hat die Funktion einer Verbindungsstraße mit Durchgangsverkehr. Fahrzeuge können den nördlichen Abschnitt der Lange Straße (nördl. Noorstraße) und die über die Lange Straße im dortigen Bereich erschlossenen Gebiete, u.a. die dortigen Parkplätze, nicht wieder nach Süden verlassen. Um in Richtung Königsstraße, Innenstadt und Gottorfer Damm zu kommen sind weiträumige Umfahrungen notwendig. Es besteht die Möglichkeit, zu einen über die Klosterhofer Straße, den Holmer Noorweg, die Knut-Laward-Straße, Am Hafen und die Plessenstraße zu fahren. Zum anderen kann über den Gallberg, die St. Jürgener Straße, den Mühlenredder und die Berliner Straße sowie weiterer verschiedene Straßen in Richtung Süden gefahren werden. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit weiträumiger über das Bundesstraßennetz 201, 76/77 zu fahren. Auswärtige Besucher können aufgrund dieser Verkehrsführung das Zentrum von Schleswig sehr schnell wieder verlassen, da der Weg zurück in die Innenstadt umständlich ist. Der Verkehr wird somit sehr effektiv aus der Innenstadt hinausgeführt. Zum Teil sind diese oben benannten Straßenzüge bereits stark belastet bzw. müssen in Zukunft zusätzliche Verkehre aufnehmen.

 

Straßenverkehrsrechtlich ist die Ausweisung einer Einbahnstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht zulässig. Es besteht demnach zwingend verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf, der auch von der Straßenverkehrsbehörde bereits angezeigt wurde. Das Verkehrskonzept Altstadt, Holmer Noor und Auf der Freiheit spricht die Empfehlung aus, den Durchgangsverkehr in der Lange Straße zu unterbinden. Ziel ist, in der Schleswiger Altstadt nur noch Erschließungs- und Quelle-Ziel-Verkehrs zuzulassen und insgesamt den motorisierten Verkehr zu reduzieren. Die Aufenthaltsqualität kann somit erheblich gesteigert werden. Eine stärkere Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes schafft auch eine erhöhte touristische Attraktivität, die wiederum die Kaufkraft in der Innenstadt stärkt.

 

3. Problemdarstellung

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Durchgangsverkehr aus der Lange Straße herauszunehmen und die Einbahnstraßenregelung aufzuheben. Diese verkehrliche Organisation wird vorab im Rahmen eines Verkehrsversuches zum Frühjahr 2025 getestet. Nach 3 Monaten erfolgt eine Evaluierung. Diese Evaluierung wird im BKU vorgestellt und steht zur etwaigen Diskussion. Im Ergebnis wird das weitere Vorgehen abgestimmt, z.B. die dauerhafte Umsetzung, eine Fortführung des Verkehrsversuches um eine breitere Beurteilungsgrundlage zu erhalten, evtl. der Abbruch des Versuches und keine Fortführung der Überlegung, die Altstadt vom Durchgangsverkehr zu befreien.

 

Die Sperrung der Lange Straße soll in Höhe Gallberg 1, zwischen Kleiner Baumhofsgang und Mönchenbrückstraße erfolgen. Zusätzlich soll in diesem Bereich eine erhöhte Aufenthaltsqualität mit temporärem Mobiliar geschaffen werden, um auch visuell die Herausnahme des Verkehrs zu verdeutlichen und den öffentlichen Raum den Anwohnern und Gästen zurückzugeben. Zu Fußgehende und Radfahrende können den Bereich weiterhin uneingeschränkt durchqueren. Die Zuwegung für Rettungsfahrzeuge wird zu jeder Zeit auch aus Richtung Norden in die Lange Straße möglich sein. Die Rettungsdienste werden gesondert informiert. Insofern ist in der Lange Straße zwingend die Fahrtrichtung in die Straße Kleiner Baumhofsgang anzuordnen. Auf Höhe der Kreuzung Königsstraße/ Plessenstraße ist bereits auf die Herausnahme des Durchgangsverkehrs und die Sperrung hinzuweisen, ebenso am Ende der Königstraße. Eine Tonnagebeschränkung auf max. 7.5 t ist ebenfalls am dem Knotenpunkt Königstraße/ Plessenstraße anzuordnen, da die Querschnitte der Straße innerhalb der Altstadt nicht für eine Befahrung durch Schwerverkehr geeignet sind. Die Tragfähigkeit der Lange Straße ist im gesamten Querschnitt zu überprüfen. Die Anordnung der Einbahnstraße ist aufzuheben. Mit der Straßenverkehrsbehörde ist abgestimmt, dass durch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung und die Herausnahme des Durchgangsverkehrs die Lange Straße weiterhin rechtskonform als verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden kann.

 

Ziel des Verkehrsversuches ist es:

 die Aufenthaltsqualität in der Altstadt im Bereich Lange Straße zu erhören,

 die Altstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten,

 die Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Anlieger zu verbessern,

 straßenverkehrsrechtlich, konforme Zustände herzustellen,

 die Reduzierung von Verkehr aufgrund des Wegfalls von großräumigen Umfahrungen im Netz,

 eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt wegen Aufhebung der Einbahnstraßenregelung

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Beschlossene bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen werden durch den FD Tiefbau haushälterisch eingeordnet. Es ist mit Kosten in Höhe von 25.000 Euro zu rechnen. Diese werden aus den Geschäftsaufwendungen finanziert.

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Anlagen

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