Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Umwandlung eines Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachbereich III Bau; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sportausschuss
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Entscheidung
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17.09.2024
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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15.10.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird der Grundsatzbeschluss zur Umwandlung eines Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld am Standort des B-Platzes der Sportanlage Zum Öhr gefasst.
Bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wird auf die zu gegebener Zeit zu erfolgenden Haushaltsberatungen verwiesen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sportausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig. Ferner ist der Schul-, Jugend- und Sportausschuss gem. § 5 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sporteinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
Da die Entscheidungszuständigkeit beim Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss liegt, erhalten sowohl der Bau- und Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss diese Drucksache lediglich zur Kenntnisnahme.
2. Sachdarstellung
In der Sitzung des damalig zuständigen Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 27.05.2021 wurde beschlossen (VO/2021/096), dass im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise zur „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig“ zunächst u. a. folgende Maßnahme bzw. Handlungsempfehlung weiter verfolgt wird:
„3.1 Prüfung/Suche einer geeigneten Fläche für einen Kunstrasenplatz, ggf. in Kombination mit einer Kalthalle“
Über die Suche und Prüfung wurde bereits mehrfach sowohl im damaligen Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss sowie im nunmehr zuständigen Schul-, Jugend- und Sportausschuss berichtet.
Zwischenzeitlich sind alle Voruntersuchungen abgeschlossen. Der Standort des B-Platzes der Sportanlage Zum Öhr ist geeignet. Sowohl das Projektteam Sportentwicklungsplanung als auch die Sportfamilie befürworten den Standort.
Durch die Maßnahme, die z. B. auch bereits eine Erneuerung der Flutlichtanlage beinhaltet, entstehen Kosten in Höhe von rd. 1.376.500,00 €.
Wie in der Prioritätenliste (Drucksache VO/2024/107) ersichtlich, ist die Maßnahme zunächst in den Jahren 2026/2027 eingeplant. Verwaltungsseitig ist jedoch vorgesehen die Maßnahme umzusetzen, sofern entsprechende Fördermittel einsetzbar sind. Passende Förderprogramme sind zurzeit noch nicht ersichtlich. Da jedoch für die Antragstellung bei den meisten Förderprogramme entsprechende Beschlussfassungen der städt. Selbstverwaltungsgremien erforderlich sind, wird verwaltungsseitig bereits jetzt vorgeschlagen, den Grundsatzbeschluss zur Umwandlung eines Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld am Standort des B-Platzes der Sportanlage Zum Öhr zu fassen um Handlungsfähig für eine entsprechende Antragstellung zu sein.
3. Finanzierung
Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit im Rahmen der entsprechenden Haushaltsberatungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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