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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/128-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird nachfolgendes beschlossen:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Einsparpotenziale nachweislich auszuschöpfen und den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (BKU) kontinuierlich über die Kostenentwicklung zu informieren.

 

2.

Auf die Gastronomie mit Großküche wird verzichtet. Die Raumaufteilung bleibt weitestgehend erhalten, sodass keine Fördermittel gefährdet werden. Die Infrastruktur für einen Getränkeausschank/Aufwärmküche vergleichbar den anderen Standorten des Landestheaters wird vorgehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, Sponsoring-Mittel aktiv einzuwerben und dem BKU

den Stand regelmäßig vorzustellen.

 

4.

Die für den Zeitraum 2021-2022 installierte politische Begleitgruppe des Projektes wird wieder reaktiviert (Übernahme aus VO/2024/128).

 

5.

Die Stadt Schleswig trägt unter den vorgenannten Prämissen die Kosten zur Realisierung des Bauvorhabens Kulturhaus.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Schleswiger Ratsversammlung stand bis zuletzt mehrheitlich hinter dem Kulturhaus.

 

Doch die Kostensteigerungen der letzten Monate auf über 34 Mio. € bringen die Stadt an den Rand der Handlungsfähigkeit. Weitere Kostensteigerungen sind erwartbar. Es ist daher notwendig, aktiv alle Möglichkeiten der Kostenbegrenzung einerseits und der Einwerbung von Sponsoringmitteln andererseits zu betreiben.

 

Die geplante Gastronomie entwickelt sich in der aktuellen wirtschaftlichen Lage zu einem echten Risikofaktor für die Stadt. Das Szenario, dass kein Pächter gefunden wird, der Investitionen im bis zu 7-stelligen Bereich (!) leisten kann, ist sehr wahrscheinlich. Hinzu kommt die Konkurrenz in Schleswig und Auf der Freiheit selbst. Die Gefahr, dass städtischerseits Millionenbeträge in den Ausbau des Südflügels fließen und alle Bereiche für die Gastronomie dann leer stehen, ist hoch.

 

Für den Betrieb des Landestheaters ist eine Gastronomie mit Großküche nicht notwendig. Hier sind ein Getränkeausschank mit Aufwärmmöglichkeiten, ein Vorbereitungsraum und ein Lager ausreichend. Für alle anderen Veranstaltungen lässt sich auch mit einem Catering arbeiten. Damit kann auf die Infrastruktur für eine vollumfängliche Küche verzichtet werden. Der Ausbau des Südflügels reduziert sich damit auf ein Mindestmaß, die Kosten können so signifikant gedrosselt werden.

 

Weitere Einsparungen in den Außenbereichen, in der Ausstattung, in Mengen und Qualitäten usw. sind notwendig und möglich und müssen forciert werden.

 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

 

Für die GRÜNEN-Fraktion

Babette Tewes

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