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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/156

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, Jugendarbeit in den Jahren 2025 und 2026 in Form der Anlage zur Drucksache VO/2024/156 zu bezuschussen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig obliegt dem Schul-, Jugend- und Sportausschuss das Aufgabengebiet der Jugendförderung.

 

2. Sachdarstellung

Seit 2018 (für die Jahre 2019 und 2020) erfolgte die Zuordnung von Zuschüssen zunächst für die institutionelle Förderung und im Anschluss wurden die Restmittel durch Anwendung der Bewertungsmatrix aufgeteilt.

 

Aufgrund der gemachten Erfahrungen der letzten Jahre bezüglich der Anwendung der Bewertungsmatrix, insbesondere auch der erfolgten Diskussionen in den Gremien, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, es zunächst grundsätzlich bei den bisherigen Zuschüssen zu belassen und um eine größtmögliche Planungsverlässlichkeit für die Zuschussempfänger zu gewährleiten, die jeweiligen Zuschusshöhen erneut für zwei Jahre (2025 und 2026) festzuschreiben.

 

Das Ergebnis ist die Anlage zur Drucksache VO/2024/156.

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Anlagen

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