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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/168

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern nichtstädtischer KiTas bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziffer 4 der (neuen) Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss über Angelegenheiten der Kinder- und Jugendeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

 

2. Sachdarstellung

Mit Inkrafttreten des KiTaG zum 01.01.2021 wurde in § 57 KiTaG eine Übergangsfrist für die Finanzierungssystematik bis Ende 2024 festgesetzt. Während dieser Übergangsfrist zahlt die Standortkommune an die Kita-Träger eine Defizitabdeckung auf Grundlage von Finanzierungsverträgen. Diese Verträge enden am 31.12.2024.

 

Vom Sozialministerium wurde angekündigt, dass das Übergangssystem nun das Zielsystem ab 01.01.2025 werden soll. Die erforderliche Gesetzesänderung soll im November 2024 beschlossen werden. Um hinreichende Rechtssicherheit für Kommunen und freie KiTa-Träger zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierungsverhandlungen ab dem 1. Januar 2025, ist geplant, dem eigentlichen KiTa-Änderungsgesetz ein Änderungsgesetz voranzustellen. Dieses Vorschaltgesetz soll den Übergang in das derzeit vorgesehene Zielsystem zum 1. Januar 2025 ausschließen, indem es den Übergangszeitraum bis Ende 2030 verlängert. Es soll jedoch eine Finanzierung nach dem bisherigen Zielmodell ermöglichen, wenn die Standortgemeinde und der Einrichtungsträger sich darauf einigen. Mit Verabschiedung dieses Gesetzes können die Standortgemeinden und Einrichtungsträger in die Verhandlungen der Finanzierungsvereinbarungen für den Zeitraum ab 2025 eintreten.

 

Um allen Beteiligten Planungssicherheit für den Zeitraum ab dem 01.01.2025 zu geben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die aktuellen Finanzierungsverträge nach Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Verlängerung um ein Jahr gibt der Stadt Schleswig und den Kita-Trägern die Möglichkeit, Ende 2024/Anfang 2025 langfristige Verträge auf Grundlage der zum 01.01.2025 geplanten Änderung des KiTaG auszuhandeln.

 

Diese Verfahrensweise ist eine Absprache aller Mittelstädte in Schleswig-Holstein und dem Städteverband.

 

3.      Finanzierung

Die finanziellen Auswirkungen können zurzeit nicht abschließend ermittelt werden.

 

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