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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/146

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, ab sofort zu den Haushaltsberatungen einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der das Volumen von 15 Mio. Euro im Finanzhaushalt nicht übersteigt. Alle darüber hinaus gehenden Investitionsbeträge müssen durch höhere Einnahmen gedeckt sein.

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Sachverhalt

Zur Begründung:

Viele Einzelmaßnahmen und Projekte sind bereits in Arbeit oder hängen mit anderen Maßnahmen zusammen. Es ist für die Selbstverwaltung kaum möglich, alle Zusammenhänge von Außen zu erkennen. Adhoc-Streichungen können zu erheblichen Mehraufwänden - und wieder neuen Kosten führen. Die Verwaltung hat hier die besseren Einblicke, um Prioritäten und die richtige Reihenfolge zur Umsetzung beschlossener Projekte voranzutreiben.

 

Es ist die Aufgabe der Verwaltungsleitung, einen tragfähigen Entwurf für den Haushalt vorzulegen. Eine Festlegung der Investitionssumme auf höchstens 15 Mio. € pro Jahr verhindert eine übermäßige Weiterverschuldung der Stadt. In den letzten Jahren hat die Kommunalaufsicht die Investitionen meist auf einen ähnlichen Betrag reduziert. Wenn die Stadt die Investitionen von sich aus deckelt, kann die Kommunalaufsicht den Schleswiger Haushalt schneller genehmigen, Projekte können entsprechend schneller in die Umsetzung gehen.

 

Das bedeutet auch, dass die Selbstverwaltung bei den Haushaltsberatungen ebenso konsequent sein muss und bei Extawünschen gleich woanders Gegenfinanzierungen oder Streichungen aufzeigen muss, um ihrerseits die 15 Mio. Marke nicht zu torpedieren.

 

Wir meinen, dass dies ein guter Weg ist, um die Neuverschuldung zu begrenzen und die Handlungsfähigkeit der Stadt auch in Zukunft zu gewährleisten.

 

Für die Fraktion

Babette Tewes

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