Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/164

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.12.2015 u.a. das Oberziel „Schleswig saniert seinen Haushalt und sichert seine dauerhafte Leistungsfähigkeit. Schleswig gewinnt durch einen Haushaltsausgleich neue Gestaltungsspielräume“ beschlossen.

 

Die vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein herausgegebenen Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen beinhalten eine Vielzahl von Anregungen und Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung und werden jährlich aktualisiert. Der aktuelle Erlass vom 08.08.2024 ist dieser Drucksache als Anhang beigefügt.

 

Diese Hinweise werden von der Verwaltung entsprechend überprüft und dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. Der aktuelle Sachstand ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Bei Bedarf können weitere Erläuterungen während der Beratung gegeben werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...