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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/166

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig wird in der Fassung der Drucksache VO/2024/166 nebst Anlagen beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2. Sachdarstellung und Faktoren

Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte. Für die ordnungsgemäße Organisation und die Schaffung von Rahmenbedingungen des vorbeugenden Brandschutzes für alle städtischen Gebäude, wurde ab 2025 ein neues Produkt, 521020 – Vorbeugender Brandschutz, (Seiten 513 ff. des Haushaltsentwurfes) gebildet. Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung.

 

Die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) ab 01.01.2025, erfolgt vor dem Hintergrund der erforderlichen Anpassungen aus der Umsetzung der Grundsteuerreform und der zum Jahresbeginn 2025 noch nicht in Kraft getretenen Haushaltssatzung 2025, erstmalig über den Erlass einer separaten Hebesatzsatzung (VO/2024/165).

 

Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Jahresfehlbetrag i. H. v. knapp 7,27 Mio. € aus. Nachstehend sind wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufgeführt:

 

Verbesserungen:

 

1.

Schlüsselzuweisungen

+ 2.467 T€ Ertrag

2.

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 

+ 1.044 T€ Ertrag

3.

Strom Straßenbeleuchtung + Ampeln

- 593 T€ Aufwand

4.

Aufwand Produkt Integration 

- 326 T€ Aufwand

5.

Bauliche Unterhaltung

- 195 T€ Aufwand

6.

Schulkostenbeiträge 

+ 100 T€ Ertrag

7.

Betriebskostenzuschüsse Kitas 

+ 100 T€ Ertrag

 

Verschlechterungen:

 

1.

Gewinnablieferung Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH

- 5.800 T€ Ertrag

2.

Personalaufwendungen über alle Produkte 

+ 2.108 T€ Aufwand

3.

Bewirtschaftung der Grundstücke

+ 1.145 T€ Aufwand

4.

Leistungspauschale Umweltdienste  

+ 600 T€ Aufwand

5.

Abschreibungen

+ 339 T€ Aufwand

6.

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

+ 217 T€ Aufwand

 

In der Haushaltsdrucksache sind darüber hinaus alle Abweichungen des Ergebnisplanes ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 18 bis 24 erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2025 aufgelaufenen Defizite von rd. 7,2 Mio. € sowie der in den folgenden drei Jahren (2026-2028) entstehenden Defizite von rd. 28,5 Mio. €, wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt Ende 2028 voraussichtlich auf rd. 37,1 Mio. € belaufen. In diesem Zusammenhang wird auf die Übersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf Seite 7 verwiesen.

 

Das Investitionsvolumen steigt von 17,9 Mio. € in 2024 auf 28,7 Mio. € im Haushaltsjahr 2025 und setzt damit weiterhin ein deutliches Zeichen für die regelmäßigen und zwingend notwendigen Investitionen in die städtische Infrastruktur.

 

Das Investitionsvolumen wird dominiert von dem Bau des “Kulturhaus auf der Freiheit“. Hier sind 14,5 Mio. € in 2025 und weitere rd. 13,9 Mio. € in den Folgejahren als Auszahlungen vorgesehen.

 

Weitere Großprojekte wie:

 

  • Neubau Parkhaus Königstraße (rd. 16,7 Mio. €)
  • Sanierungsgebiet Innenstadt (rd. 5,5 Mio. EUR)
  • Neubau St. Jürgenschule (rd. 5,0 Mio. EUR
  • Ausbau Flensburger Straße (rd. 10,1 Mio. €)

 

summieren sich mit allen anderen Maßnahmen in den Jahren 2026 bis 2028 auf rd. 78,2 Mio. € Investitionsvolumen. Das Projekt „Bürgerforum“ mit einem voraussichtlichen Volumen von rd. 16,1 Mio. EUR ist in diesem Volumen noch nicht enthalten.

 

Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) ist auf Seite 15 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2025 voraussichtlich 52,5 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren voraussichtlich auf 118,0 Mio. € an.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 9,47 Mio. € (s. Seite 651); er ist für folgende Maßnahmen vorgesehen (Fördermaßnahmen sind in fetter Kursivschrift aufgeführt):

 

  • Bau Kulturhaus Auf der Freiheit   4.400 T€
  • Ausbau Flensburger Straße 1. und 2. BA  3.280 T€
  • RW-Kanal Ausbau Flensburger Str. -Stadtanteil- 1.124 T€
  • Bürgerforum (Planung)           500 T€
  • Hochwasserwehr Auf der Freiheit      167 T€

 

Die geplante Entwicklung der Liquidität (Finanzmittelbestand) ist dem Finanzplan (Seite 78) zu entnehmen. Vor dem Hintergrund der sich weiter aufbauenden Jahresdefizite und dem daraus resultierenden negativen (finanziellen) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, ist die Stadt Schleswig zukünftig auf Kassenkredite zur Leistung ihrer laufenden Auszahlungen und zur Tilgung ihrer Kredite angewiesen. Im Finanzplanungszeitraum bis Ende 2028 wird ein Kassenkreditvolumen von bis zu 44,5 Mio. € erwartet. 

 

3. Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten

 

Die positiven Jahresergebnisse der Vorjahre basieren überwiegend aus ergebnisverbessernden Erträgen durch Einmaleffekte aus:

 

  • den Grundstückserlösen
  • der Gewinnausschüttungen von Beteiligungen

 

Solche Einmaleffekte sind zukünftig nicht erkennbar und führen somit zu den negativen Jahresergebnissen im Planungszeitraum bis 2028. Die Ergebnisse zeigen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig nach wie vor und auch zukünftig nicht gegeben ist.

 

Die Stadt setzt in diesen weiterhin weltpolitischen und wirtschaftlich schwierigen Zeiten erneut deutliche Akzente. Ziel muss es aber sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen und vor allem zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind mittelfristig unerlässlich.

 

In diesem Zusammenhang ist auf die Drucksache VO/2024/164 (Sachstandsbericht über einen strukturierten Prüfprozess zur Haushaltskonsolidierung) zu verweisen, der u.a. den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes enthält.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Beratungen.

 

 

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Anlagen

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