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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/181

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Gewerbesteuer folgendermaßen festzusetzen:

 

Ab dem 01.01.2025: 390 %
 

Ab dem 01.01.2026: 400 %

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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages
Die Stadt Schleswig plant regelmäßig große Vorhaben, die der städtischen Entwicklung dienen. Zu den großen Aufgaben gehören derzeit insbesondere die Innenstadtsanierung, der Parkhausneubau, die Straßensanierungen sowie der Bau des Kulturhauses Auf der Freiheit. Diese und weitere Vorhaben dienen auch der Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Durch die Innenstadtsanierung wird die Attraktivierung der Ladenstraße durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität verfolgt, der Parkhausneubau soll nachhaltig die Parkmöglichkeiten für die Besucher in der Innenstadt sicherstellen. Der Bau des Kulturhauses Auf der Freiheit dient der Sicherstellung eines kulturellen Angebots in der Stadt. Durch die Straßensanierung wird die Infrastruktur aufrechterhalten und ausgebaut.

 

Dabei übernimmt die Stadt im Regelfall lediglich eine planende Rolle, die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch privatwirtschaftliche Unternehmen wie z. B. Handwerksunternehmen. Hierbei werden regelmäßig regionale Handwerksunternehmen beteiligt. Es ist also erkennbar: Durch die Umtriebigkeit der Stadt profitiert das Gewerbe teils unmittelbar, teils mittelbar.

 

Eine große Kostenlast trägt dabei die Stadt Schleswig selbst. Neben den Personalkosten müssen auch viele Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. In den vergangenen Haushaltsjahren wurden zwar Überschüsse erzielt, jedoch ist dies im Hinblick auf die derzeitigen Haushaltsplanungen in den Folgejahren nicht mehr zu erwarten.

 

Die Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ergeben sich dabei aus § 76 Gemeindeordnung. Demnach darf die Stadt Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Die Höhe der Kreditaufnahme unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen dem Genehmigungsvorbehalt der obersten Kommunalaufsichtsbehörde. Zudem ist zu bedenken, dass die Haushalte der Folgejahre durch die Tilgung der Kredite und die Zinslast belastet werden.

 

In den nächsten Jahren steht die Stadt Schleswig vor großen Herausforderungen, die auch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen werden. Daher ist es existenziell, dass auch die Einnahmenseite entsprechend mitwächst.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Stadt gehalten, anderweitig Einnahmen zu generieren. Die vorgeschlagene Maßnahme würde Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 470.000,- € je Erhöhungsschrift mit sich bringen. Zu beachten ist, dass sodann auch die Gewerbesteuerumlage ansteigt.

 

Gleichzeitig wird die Belastung des Gewerbes nicht als unverhältnismäßig hoch angesehen. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, z. B. dass natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500,- € angesetzt wird. Der deutliche Großteil der Gewerbetreibenden in der Stadt Schleswig zahlt derzeit gar keine Gewerbesteuer. Zudem besteht bei Einzelunternehmen und Gesellschaftern einer Personengesellschaft auch die Möglichkeit, die Gewerbesteuer der Einkommenssteuer entgegenzurechnen, sodass sich auch hier keine Mehrbelastungen ergeben. Der Kreis derjenigen Gewerbetreibenden, die durch die Erhöhung der Gewerbesteuer tatsächlich Mehrausgaben zu leisten haben, ist somit begrenzt.

 

Des Weiteren ist zu beachten, dass in Folge der Grundsteuerreform eine Vielzahl von Gewerbegrundstückseigentümern eine Entlastung bei der Grundsteuer B erfahren.

 

Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.
 

Für die SPD-Fraktion

Fabian Bellinghausen und Henrik Vogt

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