Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/180
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Anpassung der Entschädigungssatzung (Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Verfasser*in:
- Fabian Bellinghausen und Henrik Vogt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig zum 01.01.2025 folgendermaßen zu ändern:
- § 3 Mitglieder des Hauptausschusses
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Die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 118,00 €.
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Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Hauptausschusses erhält eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 236,00 €.
- § 6 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages
Die Stadt Schleswig hat ihre Haushaltswirtschaft gem. § 75 GO so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein.
Bereits seit vielen Jahren ist der Haushaltsplan der Stadt Schleswig nicht ausgeglichen. Der in den Jahresabschlüssen letztlich realisierte Jahresüberschuss der vergangenen Jahre resultiert aus verschiedenen Effekten, welche sich auf den städtischen Haushalt positiv ausgewirkt haben. Für das laufende Jahr 2024 wird ein Jahresdefizit erwartet. Der Haushaltsplan sieht in den kommenden Jahren erhebliche Defizite vor.
Aufgrund dessen ist die Stadt auch darauf angewiesen, stets die eigenen Aufwandsarten zu evaluieren. Im Jahr 2024 wurde eine mögliche Zusammenlegung des Hauptausschusses mit dem Finanzausschuss erörtert und schlussendlich verworfen. Somit verbleibt es bei diesen beiden Ausschüssen.
Es ist jedoch auch festzustellen, dass die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Hauptausschusses im Hinblick auf Häufigkeit, Dauer und Öffentlichkeitswirksamkeit der Sitzungen im Missverhältnis zu der Aufwandsentschädigung anderer Ausschüsse steht.
Gleichwohl sind dem Hauptausschuss wesentliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten übertragen, etwa die Dienstvorgesetzteneigenschaft über den Bürgermeister.
Um hier ein stimmiges Verhältnis herzustellen, der Stellung des Hauptausschusses und seiner Mitglieder gerecht zu werden und zugleich auch die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben wird beschlossen, dass die monatliche Aufwandsentschädigung der Hauptausschussmitglieder dieselbe Höhe hat wie die eines Ausschussvorsitzenden.
Der Vorsitzende des Hauptausschusses erhält eine Aufwandsentschädigung in doppelter Höhe, um seine Stellung und die damit verbundenen Mehrarbeit zu würdigen.
Das Einsparpotenzial beträgt hierbei jährlich ca. 18.000, - €
Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.
Für die SPD-Fraktion
Fabian Bellinghausen und Henrik Vogt
