Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/162
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine 1. Satzung der Stadt Schleswig zur Änderung der Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
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Die Ratsversammlung beschließt eine 1. Satzung der Stadt Schleswig zur Änderung der Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ vom 27.04.2015 auf Grundlage des als Anlage anliegenden Entwurfs.
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Die Sanierung soll bis zum 30.04.2030 durchgeführt werden. Reicht diese Frist nicht aus, kann sie gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Beschluss verlängert werden.
- Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebaurechtliche Satzungen und über Satzungen nach dem Planungsrecht vor.
2. Sachdarstellung
Bei Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ am 27.04.2015 wurde die Frist zur Durchführung der Sanierung fehlerhaft in die Satzung selbst mit aufgenommen.
Dieser Fehler soll im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilt und die Heilung rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung in Kraft gesetzt werden. Das bisherige Datum für den Abschluss der Sanierung soll aus formellen Erwägungen beibehalten und die Durchführungsfrist gem. § 142 Abs. 3 BauGB durch gesonderten, einfachen Beschluss somit auf den 30.04.2030 festgelegt werden. Eine Verlängerung der Frist kann bei Bedarf zu gegebener Zeit per Beschluss erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der Änderungssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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79 kB
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