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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/173

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für die Erschließungsstraße gemäß Bebauungsplan 8A, 4. Änderung, bezugnehmend auf historisch bedeutende Persönlichkeiten, den Namen:

Brüggemann-Altar-Straße

zu vergeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Nach § 2 Nr. 11 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über die Vergabe von Straßennamen.

 

2. Sachdarstellung

Das Baugebiet gemäß Bebauungsplan 8A, 4. Änderung, wird von einer bisher unbenannten Straße erschlossen. Im Umfeld darum sind öffentliche Verkehrsflächen nach bedeutenden Persönlichkeiten benannt, zum Beispiel die Friedrich-Ebert-Straße, die Suadicanistraße und der Julius-Petersen-Platz.

 

Der ca. 12,50 m hohe Altar im Schleswiger Dom wurde von Hans Brüggemann (geb. in Walsrode, gest. in Husum) im Zeitraum von 1514 bis 1521 für die Klosterkirche in Bordesholm gefertigt. Seit 1666 steht er im Schleswiger Dom, der wiederum zugleich die Grabkirche der Gottorfer Herzöge ist. Der Altar ist ein Hauptwerk niederdeutscher Altarkunst der Dürerzeit.

 

3. Finanzierung

keine

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