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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/178

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass den Mitgliedern der Wahlvorstände abweichend von den Empfehlungen der Wahlordnungen künftig folgende Erfrischungsgelder für den Tag der Wahl gezahlt werden:

 

Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher   70 Euro

Stellvertretende/r Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher 60 Euro

Schriftführung      60 Euro

Stellvertretende Schriftführung   40 Euro

Beisitzende      40 Euro

 

Diese Regelung gilt bis zum Widerruf ab der Bundestagswahl 2025 für die von der Stadt Schleswig durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Hauptausschuss ist nach § 45 b GO in Verbindung mit § 11 Hauptsatzung der Stadt Schleswig zuständig.

 

Die Ratsversammlung ist nach § 28 Nr. 13 GO für die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Für die Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Schleswig 16 Wahllokale sowie mindestens drei Briefwahlbezirke (je nach Wahl und Wahlbeteiligung) eingerichtet. Somit sind mindestens 19 Wahlvorstände zu bilden, die mit jeweils sechs ehrenamtlichen Wahlhelfenden zu besetzen sind.

 

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben am Wahlsonntag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl zu sorgen und im Anschluss die ordnungsgemäße Ergebnisfeststellung vorzunehmen. Dieses nimmt erfahrungsgemäß weitere drei bis fünf Stunden in Anspruch. Zusätzlich werden die Wahlhelfenden vor der Wahl in einer Wahlhelferschulung unterrichtet. Den Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern sowie deren Stellvertretung kommt dabei eine höhere Verantwortung zu, dies gilt auch für die Schriftführung, die das Wahlprotokoll korrekt ausfüllen muss.

 

Die Wahlordnungen der einzelnen Wahlarten sehen vor, dass den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von 25 Euro und der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld von 35 Euro für den Tag der Wahl gewährt werden kann. Bein überörtlichen Wahlen erhält die Gemeinde diese Gelder im Rahmen der Wahlkostenerstattung zurück (z. B. Bundestagswahl, Europawahl).

 

Letztmalig wurden die Erfrischungsgelder durch Beschluss der Ratsversammlung in der Sitzung am 10.05.2021 auf 50 Euro für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher und auf 40 Euro für die übrigen Mitglieder im Wahlvorstand angehoben.

 

3. Problemdarstellung

Es wird seit Jahren immer schwieriger, ehrenamtliche Personen für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand zu finden. So mussten beispielsweise bei der Europawahl 2024 mehrere Aufrufe in Presse und Social Media sowie persönliche Ansprachen unternommen werden, um den Bedarf an Wahlhelfenden für die Wahllokale in Schleswig im letzten Moment noch zu decken. Vor allem fehlen immer wieder Personen, die ein Amt mit höherer Verantwortung (z. B. Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher) übernehmen.

 

Unter anderem wurde seitens der ehrenamtlich Tätigen moniert, dass die Stadt Schleswig den Mitgliedern innerhalb des Wahlvorstandes mit einer höheren Verantwortung nur ein geringes Erfrischungsgeld zahlen würde. Andere Städte werben bereits seit längerem mit attraktiven Erfrischungsgeldern für den Einsatz in den Wahllokalen.

 

4. Handlungsbedarf

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden dringend Personen gesucht, die eine Tätigkeit in einem Wahlvorstand übernehmen. Das höhere Erfrischungsgeld soll ein Anreiz sein, diese ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen.

 

Zudem soll die Abstufung der Erfrischungsgelder der unterschiedlich großen Verantwortung im Wahlvorstand Rechnung tragen.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind mit etwa 1.400 Euro Mehrbetrag je Wahl gegenüber der in den Wahlordnungen vorgesehenen Entschädigung gering.

 

6. Finanzierung

Die Mittel für die Wahlhelfenden der Wahlen in 2025 (Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl incl. Stichwahl) sind im Haushalt 2025 im PSK Wahlen angemeldet.

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