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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/184

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig Mitglied im Schleswiger Bürgerverein e. V. wird.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Nach § 11 Abs. 2 Ziff. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig entscheidet der Hauptausschuss u. a. über die Beteiligung an privatrechtlichen Vereinigungen, soweit eine Beteiligung von 30 % und max. 25.000,00 € nicht überschritten wird.

 

2. Sachdarstellung

Es gibt im Stadtgebiet Schleswig zwei Bürgervereine. Es handelt sich hierbei um den Friedrichsberger Bürgerverein e. V. und den Schleswiger Bürgerverein e. V.

 

Die Stadt Schleswig ist seit 1998 Mitglied im Friedrichsberger Bürgerverein e. V. Es ist aufgefallen, dass die Stadt bislang kein Mitglied im Schleswiger Bürgerverein e. V. ist. Dies soll geändert werden.

 

Der Schleswiger Bürgerverein e. V. schlägt vor, die Mitgliedschaft der Stadt Schleswig rückwirkend zum 01.01.2024 zu begründen.

 

3. Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Mitgliedschaft. Mit Blick auf den Satzungszweck des Vereines, nämlich insbesondere

  • die Heimatpflege und Heimatkunde,
  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens
  • sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

ist eine Mitgliedschaft zu begrüßen und wird insofern vorgeschlagen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine finanziellen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft der Stadt; die Stadt wird beitragsfrei gestellt.

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Anlagen

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