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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/190

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2025 in der Vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 1. Es betragen

 

  1.1. im Erfolgsplan

die Erträge     7.284.500 Euro

die Aufwendungen    7.251.500 Euro

der Jahresgewinn                33.000 Euro

 

 1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen       1.106.700 Euro

die Auszahlungen       1.106.700 Euro

 

 

 2. Es werden festgesetzt

 

 2.1. der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf       653.400 Euro

 

 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf                 0 Euro


 2.3. der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf      1.000.000 Euro

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste ist gem. § 6 Abs. 1 ZustO zuständig.

 

Die Ratsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, für die sie gemäß § 28 GO SH und § 5 EigVO SH zuständig ist.

 

2. Sachdarstellung

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2025 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus

 

- dem Erfolgsplan,

- dem Vermögensplan,

- der Stellenübersicht,

- der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2023 und 2024 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2025 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2025 sind in Summe 7.284.500 Euro an Erträgen und 7.251.500 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.

 

Die wesentlichen Umsatzerlöse ergeben sich aus der Abrechnung der Leistungspauschalen mit der Stadt Schleswig und den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. In Abstimmung mit der Stadt Schleswig werden die Leistungspauschalen um 600 T€ auf 6,0 Mio. € erhöht. Auch für die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist eine Anpassung notwendig.

 

Das begründet sich daraus, dass die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- einer Vielzahl gleichzeitig auftretender Einflüsse ausgesetzt sind. Der Haupttreiber für die Kostensteigerungen sind die steigenden Personalkosten. Auch der Materialaufwand bleibt nach den hohen Inflationsraten der letzten Jahre auf einem weiterhin hohen Niveau. Darüber hinaus erhöhen sich die Abschreibungen und Zinsen, was ebenfalls zu einer Verteuerung führt. Zusätzlich zeigt der Jahresabschluss 2023 sowie die Hochrechnung für 2024, dass die Pauschalen in Vergangenheit zu niedrig angesetzt waren, um die tatsächlichen Kosten vollständig zu decken.

 

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 33.000 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2025 betragen 1.106.700 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 653.400 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- bleibt unverändert.

 

Gebührenvorkalkulation

Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.

 

Aus der Gebührenvorkalkulation ergibt sich eine Anpassung sowohl bei den Straßenreinigungsgebühren als auch bei den Winterdienstgebühren. Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2023 hat sich in der Straßenreinigung eine Unterdeckung ergeben. Diese kann nach dem KAG innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden. Die Aufholung der Unterdeckung ist in der Gebührenanpassung für die Straßenreinigung berücksichtigt und wird einmalig zu einem höheren Ergebnis in dieser Sparte führen.

 

Die Gebührenvorkalkulation hat für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse S 1 eine monatliche Anhebung um 0,03 € von 0,31 € auf 0,34 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse S 2 um 0,09 € von 0,94 € auf 1,03 € je Frontmeterlänge ergeben.

 

Für den Winterdienst ergibt sich eine monatliche Anhebung in der Reinigungsklasse W 1 um 0,02 € von 0,29 € auf 0,31 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse W 2 um 0,02 € von 0,22 € auf 0,24 € je Frontmeterlänge.

 

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Anlagen

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