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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/166-8

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung zur Einführung eines eigenen Hebesatzes für baureife, unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) gem. § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz zu beauftragen.

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Sachverhalt

Begründung:

Die finanzielle Entwicklung der Stadt Schleswig ist nach den Planungen der Stadtverwaltung in den kommenden Jahren schlecht. Neben den großen Investitionen (Kulturhaus, Parkhaus etc.) sind es insbesondere die laufenden Kosten (Tilgung, Zinsen), die das strukturelle Defizit immer weiter wachsen lassen. Beispiel: Das Schleswiger Stadtmuseum weist alleine ein Defizit von rd. 900.000 € im Jahr aus.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Stadt gehalten, Einnahmen zu generieren. Eine Grundsteuer C kann zum einen zu weiteren Einnahmen in der Stadtkasse führen, zum anderen könnte sie dazu beitragen, dass baureife Grundstücke nicht nur zu Spekulationszwecken oder Geldanlagen erworben werden.

 

Mit dem Beschluss soll erreicht werden, dass die Verwaltung einen beschlussreifen Vorschlag erarbeitet und darlegt, wie in Schleswig eine Grundsteuer C aussehen könnte (auch zu erwartenden Einnahmen), aber auch gleichzeitig der Aufwand, der durch eine entsprechende Einführung ausgelöst werden würde (Kosten-Nutzen- Verhältnis)

 

Für die CDU-Fraktion

Daniel Drews, Holger Ley und Horst-Jürgen Waldmann

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