Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/166-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum Beschluss über den Erlass einer Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2025: Einführung einer Beherbergungssteuer (Antrag der Grünen-Fraktion vom 22.11.2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Verfasser*in:
- Sina Clorius
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2024
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung:
Die Haushaltslage der Stadt Schleswig erfordert es dringend, nicht nur Ausgaben zu kürzen, sondern auch neue Einnahmequellen zu erschließen. Die Beherbergungssteuer ist dafür ein geeignetes Mittel. Sie kann zur Stadtentwicklung eingesetzt werden. Von den Investitionen in öffentliche Gebäude und Infrastruktur profitieren sowohl Gäste als auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Schleswig.
Die Beherbergungssteuer, auch Bettensteuer genannt, wird in Hotels und Ferienwohnungen von den Gästen erhoben, die in der jeweiligen Stadt ihren Urlaub verbringen oder aus anderen privaten Gründen übernachten. Geschäftsreisende werden nicht besteuert.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und § 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Beispiele für bereits erhobene Bettensteuern (aus https://www.adac.de/reise- freizeit/ratgeber/reisetipps/bettensteuer/#bettensteuer-–-30-staedte-haben-sie):
• Kappeln 5% (ab Januar 2025)
• Berlin 5%
• Bremen und Bremerhaven 5%
• Flensburg 7,5%
• Hamburg: gestaffelter Festbetrag von 0,50 Euro bei Netto-Übernachtungspreis bis 25
Euro bis zu 3 Euro bei Netto-Übernachtungspreis bis 150 Euro
Für die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Sina Clorius
