Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/193
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Gebührenanpassung 2025 im Satzungsgebiet Schleswig der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Sven Wolfgramm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
1) Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutz-wasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby in der Fassung vom 16. Dezember 2024 wird beschlossen.
Der Absatz 1 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt:
a) pro Wohneinheit- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen Kalendermonat
8,00 Euro
Der Absatz 3 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:
(3) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,65 Euro je qm gewichteter überbauter und befestigter Grundstücksfläche.
Die 2. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 2 Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung.
Die Ratsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, für die sie gemäß § 28 GO SH und § 5 EigVO SH zuständig ist.
2. Sachdarstellung
Gebührenvorkalkulation 2025
Die Gebührenvorkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen.
Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenkalkulation nach Satzungsgebieten erforderlich.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird maßgeblich durch mehrere umfangreiche Großprojekte bestimmt. Diese Projekte sind von zentraler Bedeutung, um die Infrastruktur nachhaltig zu modernisieren und den gestiegenen Anforderungen an Umwelt- und Ressourcenschutz gerecht zu werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: die Erneuerung der Klärschlammentwässerung, der Neubau der Energiezentrale und des Betriebsgebäudes, der Neubau des Schlei-Dükers sowie bedeutende Investitionen in das Netz der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle. Allerdings bringen die Investitionen auch erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich. Insbesondere wird es zu einem deutlichen Anstieg bei den Abschreibungen und Zinsaufwendungen kommen.
Die seit 2024 geltende Schmutzwassergebühr und die seit 2017 geltende Niederschlagswassergebühr reichen nicht mehr aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Daher ist eine Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr für Jahr 2025 notwendig, um die geplanten Ausgaben zu decken und die Eigenkapitalverzinsung zu erwirtschaften.
Für das Satzungsgebiet Schleswig, einschließlich der umliegenden Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Steinfeld, sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Interkommunalen Gewerbegebiet Schleswig-Schuby, ist eine Anpassung der Schmutzwassergebühr erforderlich.
Im Rahmen dieser Anpassung wird der Grundpreis von 7,50 € auf 8,00 € pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen Kalendermonat erhöht, während der Arbeitspreis unverändert bleibt.
Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,60 €/m² gewichteter überbauter und befestigter Grundstücksfläche auf 0,65 €/m² angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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65,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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538,4 kB
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