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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/194

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Idstedt vom 21. Oktober 1997 (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen:

 

 Der Absatz 2 des § 14 (Gebührensatz) erhält folgende Neufassung:

 

 (2) Die Zusatzgebühr beträgt 4,84 € je cbm Schmutzwasser

 

 

Die 7. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 2 Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung.

 

Die Ratsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, für die sie gemäß § 28 GO SH und § 5 EigVO SH zuständig ist.

 

2. Sachdarstellung

Gebührenvorkalkulation 2025

Die Gebührenvorkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen.

 

Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenkalkulation nach Satzungsgebieten erforderlich.

 

Im Satzungsgebiet Idstedt wird eine Anpassung der Schmutzwassergebühr erforderlich, da die seit 2017 geltende Gebühr nicht mehr ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken.

 

Im Jahr 2023 wurde in der Werkausschusssitzung und der Ratsversammlung beschlossen, die Gemeinden Idstedt und Neuberend an das Abwasserkanalnetz der Stadt Schleswig anzuschließen. Der Bau der Druckrohrleitung von Idstedt über Neuberend nach Schleswig begann im Jahr 2024. Die Fertigstellung der Abwassertransportleitung und ihre Inbetriebnahme sind für Ende des ersten Quartals 2025 geplant.

 

Die anteiligen Kapital- und Reinigungsaufwendungen wurden in der Vorkalkulation berücksichtigt und führen erwartungsgemäß zu einem spürbaren Anstieg der Gebühren.

 

Im Satzungsgebiet Idstedt wird die Schmutzwassergebühr von 3,97 €/m³ auf 4,84 €/m³ angepasst.

 

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