Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/195
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Gebührenanpassung 2025 für die Straßenreinigung und den Winterdienst der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Sven Wolfgramm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
1) Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 16. Dezember 2024 wird beschlossen. Der Absatz 4 des § 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Neufassung:
1. Im Rahmen der Straßenreinigung
a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,34 €
b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 1,03 €
2. Im Rahmen des Winterdienstes
a) Reinigungsklasse W 1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,31 €
b) Reinigungsklasse W 2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,24 €
Die 3. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 2 Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung
Die Ratsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, für die sie gemäß § 28 GO SH und § 5 EigVO SH zuständig ist.
2. Sachdarstellung
Gebührenvorkalkulation
Die Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.
Die hohe Teuerungsrate der vergangenen Jahre wirkt sich weiterhin erheblich auch auf die Kosten im Bereich der Straßenreinigung und Winterdienst aus. Besonders die Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Fremdleistungen sind stark gestiegen und bleiben auf einem konstant hohen Niveau.
Ein zusätzlicher Kostentreiber ist die bevorstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2025, bei der insbesondere Entgelterhöhungen im Fokus stehen. Darüber hinaus führt die Zinswende zu deutlich höheren Kapitalkosten. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- einem erheblichen und gleichzeitig vielfältigen Kostendruck ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass die Nachkalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2023 eine Unter-deckung aufzeigt. Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) kann diese Unterdeckung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden. In der Gebührenanpassung für die Straßenreinigung wurde dieser Ausgleich berücksichtigt.
Aus der Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2025 ergibt sich folgende Anpassung sowohl bei den Straßenreinigungsgebühren als auch bei den Winterdienstgebühren, weil die jetzigen Gebühren nicht mehr ausreichen, um die Kosten zu decken.
Die Gebührenvorkalkulation hat für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse S 1 eine monatliche Anhebung um 0,03 € von 0,31 € auf 0,34 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse S 2 um 0,09 € von 0,94 € auf 1,03 € je Frontmeterlänge ergeben.
Für den Winterdienst ergibt sich eine monatliche Anhebung in der Reinigungsklasse W 1 um 0,02 € von 0,29 € auf 0,31 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse W 2 um 0,02 € von 0,22 € auf 0,24 € je Frontmeterlänge.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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64,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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410,7 kB
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