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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/172

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 541010.09002024 – Sanierung Teilbereich Windallee, einen Betrag in Höhe von 79.444,14 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung beim Produktsachkonto 541010.0900014 – Schnelle Radwegeverbindung.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2024 war es ursprünglich geplant in der gesamten Windallee eine Unterhaltungsmaßahme in Form einer Deckensanierung durchzuführen. Diese Planung stützte sich auf zuvor erfolgten Bohrkernuntersuchungen. Die gesamte Fläche der Windallee beträgt ca. 2060 m². Ein Großteil dieser Fläche (ca. 1310 m²) wurde, wie geplant, mittels neuer Asphaltdeckschicht saniert.

Während der Fräsarbeiten ist die Fräse an mehreren Stellen durch die Asphalttragschicht durchgestoßen. Hieraus resultierte, dass ein Teilbereich von insgesamt 750 m² zusätzlich zur ursprünglichen Planung mittels Asphalttragschicht saniert werden musste.

Die Kosten für die Sanierung des Teilbereiches belaufen sich auf 79.444,14 €, die bereits aus dem Unterhaltungskonto 541010.5221000 bezahlt worden sind. Da es sich in diesem Fall um eine Investitionsmaßnahme handelt, muss diese Summe auf das bereits angelegte PSK 541010.0900204 (Investitionskonto) umgebucht werden.

 

3. Problemdarstellung

Da es sich aufgrund der Planung um eine reine Unterhaltungsmaßnahme handelte, sind zuvor keine Investitionsmittel angemeldet worden. Bei der Erneuerung der Asphalttragschicht handelt es sich jedoch immer um eine Investitionsmaßnahme. Somit ist es unumgänglich diesen Teilbereich der Maßnahme als Investition anzusehen. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist erforderlich, da der Betrag der außerplanmäßigen Auszahlung den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung übersteigt, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 der GO erteilen kann.

 

4. Finanzierung

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlung bei dem Produktsachkonto 541010.0900014 – Schnelle Radwegeverbindung. Hier stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, da die derzeit vorhandene Summe für das laufende Haushaltsjahr von rund 949.500,00 € in diesem Haushaltsjahr nicht vollständig verausgabt wird.

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