Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/189
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2025 der Schleswiger Stadtwerke
-Abwasserentsorgung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Bernd Reichelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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04.12.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2025 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
- Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 11.324.800 Euro
die Aufwendungen 11.101.300 Euro
der Jahresgewinn 223.500 Euro
1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 17.273.400 Euro
die Auszahlungen 17.273.400 Euro
- Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 13.549.000 Euro
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 29.140.000 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 3.000.000 Euro
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste ist gem. § 6 Abs. 1 ZustO zuständig.
Die Ratsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, für die sie gemäß § 28 GO SH und § 5 EigVO SH zuständig ist.
2. Sachdarstellung
Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2025 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.
Der Wirtschaftsplan 2025 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:
• dem Erfolgsplan,
• dem Vermögensplan,
• der Stellenübersicht,
• der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.
Erfolgsplan
Auf Grundlage der Abwassermengen aus 2023 und 2024 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2025 die Summe der Erträge 11.324.800 Euro und die Aufwendungen 11.101.300 Euro.
Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 223.500 € an die Stadt Schleswig auszuschütten.
Für die Flensburger Straße, den Husumer Baum, die Erneuerung der Klärschlammentwässerung und für den Düker Fahrdorf sowie die Innenstadtsanierung sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 29.140.000 Euro in den Wirtschaftsplan eingestellt.
Vermögensplan
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2025 betragen 17.273.400 Euro.
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 13.549.000 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Stellenübersicht
Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung bleibt im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2024 unverändert.
Gebührenvorkalkulation 2025
Die Gebührenvorkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen.
Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenkalkulation nach Satzungsgebieten erforderlich.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird maßgeblich durch mehrere umfangreiche Großprojekte bestimmt. Diese Projekte sind von zentraler Bedeutung, um die Infrastruktur nachhaltig zu modernisieren und den gestiegenen Anforderungen an Umwelt- und Ressourcenschutz gerecht zu werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: die Erneuerung der Klärschlammentwässerung, der Neubau der Energiezentrale und des Betriebsgebäudes, der Neubau des Schlei-Dükers sowie bedeutende Investitionen in das Netz der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle. Allerdings bringen die Investitionen auch erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich. Insbesondere wird es zu einem deutlichen Anstieg bei den Abschreibungen und Zinsaufwendungen kommen.
Die seit 2024 geltende Schmutzwassergebühr reicht nicht mehr aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Daher ist eine Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr für Jahr 2025 notwendig, um die geplanten Ausgaben zu decken.
Für das Satzungsgebiet Schleswig, einschließlich der umliegenden Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Steinfeld, sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Interkommunalen Gewerbegebiet Schleswig-Schuby, ist eine Anpassung der Schmutzwassergebühr erforderlich.
Im Rahmen dieser Anpassung wird der Grundpreis von 7,50 € auf 8,00 € pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen Kalendermonat erhöht, während der Arbeitspreis unverändert bleibt.
Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,60 €/m² gewichteter überbauter und befestigter Grundstücksfläche auf 0,65 €/m² angepasst.
Auch im Satzungsgebiet Idstedt wird eine Anpassung der Schmutzwassergebühr notwendig. Im Jahr 2024 wurde mit dem Bau der Druckrohrleitung von Idstedt über Neuberend nach Schleswig begonnen, um die genannten Gemeinden an die Kläranlage in Schleswig anzuschließen. Die Anteiligen Kapital- und Reinigungsaufwendungen sind in der Vorkalkulation berücksichtigt worden und führen erwartungsgemäß zu einer deutlichen Anpassung.
Im Satzungsgebiet Idstedt wird die Schmutzwassergebühr von 3,97 €/m³ auf 4,84 €/m³ angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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541,8 kB
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