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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/202

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, Herrn Michael Dudek als Schiedsmann und Herrn Volkert Stallbaum als Stellvertreter für den Schiedsbezirk III in Schleswig zu wählen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Das Amt der Schiedsperson im Schiedsbezirk III ist aufgrund Ausscheidens von Herrn Hans-Werner Jarmer neu zu besetzen, gleichzeitig ist das Amt des Stellvertreters Herrn Volkert Stallbaum gemäß § 3 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein turnusmäßig neu zu besetzen.

 

Über die Homepage der Stadt Schleswig sowie Social Media wurde daher bekannt gemacht, dass die entsprechenden Ämter neu zu besetzen ist. Bis zum Bewerbungsschluss (02. September 2024) haben sich Herr Volkert Stallbaum und Herr Michael Dudek beworben. Herr Stallbaum und Herr Dudek erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein, wonach man das 30. Lebensjahr vollendet haben sollen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Herr Michael Dudek als Schiedsmann und Herrn Volkert Stallbaum als Stellvertreter für den Schiedsamtsbezirk III zu wählen.

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) ist für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen. Gemäß § 1 Abs. 2 können amtsfreie Gemeinden in mehrere Bezirke geteilt werden. Gemäß § 12 Abs. 1 SchO tragen die Gemeinden die Sachkosten des Schiedsamtes.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Kosten in Höhe von jährlich 2.100,00 Euro für alle acht Schiedspersonen aus dem PSK 122010.5421000

 

5. Finanzierung

Anmeldung im Haushalt. Keine Einnahmen möglich.

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