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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/203

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) ist der Ratsversammlung die zu erlassende Verordnung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

2. Sachdarstellung

Das Stadtmarketing Schleswig hat mit E-Mail vom 14.11.2024 für ihre Aktionen “Herbstmarkt Schleswig“ am 28.09.2025 beantragt, einen verkaufsoffenen Sonntag für die Straßenzüge Königstraße, Schwarzer Weg, Stadtweg, Kornmarkt, Mönchenbrückstraße und Gallberg zu verordnen.

 

Weiter wurde für die Aktionen „Frühlingserwachen in Schleswig“ am 13.04.2025 und „5. Plätzchenfest“ am 02.11.2025 beantragt, jeweils einen stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag zu verordnen.

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 243), dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 aus besonderem Anlass an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen für jeweils 5 Stunden geöffnet haben. Der Zeitraum von 5 Stunden sollte außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung sind gegeben.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für die Stadt Schleswig entstehen keine Kosten.

 

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Anlagen

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