Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/204
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über außerplanmäßige Auszahlungen bei den Produktsachkonten
111120.7851107 - Luisenbad - Beseitigung Hochwasserschäden
111120.7851108 - Minigolfanlage – Beseitigung Hochwasserschäden
im Rahmen der Beseitigung von Hochwasserschäden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, bei den Produktsachkonten
a) 111120.7851107 - Luisenbad - Beseitigung Hochwasserschäden einen Betrag in Höhe von 279.508,57 Euro und
b) 111120.7851108 - Minigolfanlage - Beseitigung Hochwasserschäden einen Betrag in Höhe von 57.294,57 Euro außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto 111120.6811000 ‑ Investitionszuwendungen vom Land ‑ und durch Minderauszahlungen bei dem Produktsachkonto 111120.7815066 ‑ ARAP für geleistete Zuwendungen ‑ Sanierung Mühlental.
Sachverhalt
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Zuständigkeit
Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen zuständig.
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Sachdarstellung
Im Jahr 2023 sind die Immobilien des Luisenbads und der Minigolfanlage durch das Hochwasser im Oktober schwer beschädigt worden. Nach dem Hochwasser wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Immobilien durchgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen wurden aus dem Ergebnishaushalt beim Produktsachkonto 111120.5211000 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen bezahlt. Die Sanierungskosten summieren sich auf 336.803,14 Euro.
Mit Zuwendungsbescheiden vom 23.10.2024 sind der Stadt Schleswig aus dem Programm „Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee“ für beide Sanierungsmaßnahmen Fördermittel in Höhe von insgesamt 258.547,91 Euro bewilligt worden, wodurch die Maßnahmen nach § 41 Abs. 3 S.3 GemHVO im Finanzhaushalt abzubilden sind.
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Problemdarstellung
Durch die Gewährung von Fördermitteln sind die bisher entstandenen Sanierungsaufwendungen gem. § 41 Abs. 3 GemHVO nicht mehr dem Ergebnishaushalt, sondern als Investitionsmaßnahme dem Finanzhaushalt zuzuordnen. Es sind somit Beträge in Höhe von 336.803,14 Euro umzubuchen.
Für die umzubuchenden Beträge stehen im Finanzhaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist erforderlich, da der Betrag der außerplanmäßigen Auszahlung den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung übersteigt, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO erteilen kann.
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Finanzierung
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mehreinzahlungen in Höhe von 258.547,91 Euro bei dem Produktsachkonto 111120.6811000 – Investitionszuwendungen vom Land und durch Minderauszahlungen in Höhe von 78.255,23 Euro bei dem Produktsachkonto 111120.7815066 – ARAP für geleistete Zuwendungen - Sanierung Mühlental.
