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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/179-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1. Die Ratsversammlung beschließt die vorliegende Kommunale Wärme- und Kälte-Planung (KWP), bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario mit räumlicher Darstellung, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoring zur Zielerreichung für das gesamte Gemeindegebiet entsprechend den Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) sowie als Bestandsplan im Sinne des § 5 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

 

2. Die KWP dient der Stadt Schleswig auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung als strategische Grundlage und ist bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgungs- unternehmen die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen in die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP aufzunehmen, zu bewerten und eine Fortschreibung ggf. auch vorzeitig durchzuführen.

 

5. Anpassungen der KWP (inhaltliche oder räumliche Schwerpunktverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Ratsversammlung.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Nach § 2 Nr. 1a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Planungen (z.B. Landschaftspläne, Rahmenpläne, Entwicklungsmaßnahmen) und über städtebaurechtliche und andere Satzungen nach dem Planungsrecht, Landesbaurecht, Naturschutzrecht, Klimaschutzrecht und Straßenrecht mit Ausnahme von Abgabensatzungen vor.

Gem. § 28 Ziff. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein ist die Ratsversammlung für die Entscheidung über Angelegenheiten, über die kraft Gesetzes die Gemeindevertretung entscheidet, zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In Ergänzung zur Vorlage VO/2024/179 wird die Anlage neu gefasst. Der Bericht wurde in folgenden Punkten bearbeitet:

 

  1. Abschnitt 3.1.4 Neubauprojekte:

Ergänzung der Neubauvorhaben Lutherquartier (VEP13) und Hesterberg (B 8A, 4. Änderung)

 

  1. Abschnitt 3.4.1.3 Fernwärmeverbrauch:

Korrektur der Fernwärmeverbräuche der kommunalen Liegenschaften

 

  1. Finales Layout

 

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Anlagen

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