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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/207

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die II. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.12.2020, beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist gemäß § 28 Nr. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung des Finanzausschusses am 26.11.2024 wurde unter TOP 17.12 über den Antrag der Grünen-Fraktion vom 22.11.2024, Anpassung der Hundesteuersatzung (VO/2024/166-2) beraten.

 

Unter den Ausschussmitgliedern bestand Einvernehmen, die Steuer auf den Zweithund von 180 € auf 200 € zu erhöhen. Hiervon unbenommen ist der Beschluss der Ratsversammlung über das Aussetzen der Hundesteuer für Hunde aus dem Schleswiger Tierheim für einen Zeitraum von zwei Jahren.

 

Weiterhin bestand Einvernehmen dahingehend, dass die Hundesteuersatzung um einen weiteren Tatbestand für eine Steuerbefreiung bei Therapiehunden, die nachweislich der Berufsausübung dienen, erweitert wird.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anhebung sind Mehrerträge in Höhe von rd. 3.000 € zu erwarten.

 

 

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Anlagen

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