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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/047

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Aufstellungsbeschluss

Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105, betreffend ein Gebiet zwischen der Straße „Schleiufer“ und der Schlei, aufzustellen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105, betreffend ein Gebiet zwischen der Straße „Schleiufer“ und der Schlei, sowie die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Der Bebauungsplan Nr. 105 'Auf der Freiheit - Ostteil' ist am 13.10.2022 in Kraft getreten. Er beinhaltet den Ostteil des Gesamtareals 'Auf der Freiheit', dessen weitere städtebauliche Entwicklung über die Bebauungspläne Nr. 102, Nr. 103 und Nr. 105 gesteuert werden soll.

 

Das Plangebiet der 1. Änderung befindet sich zwischen der Straße 'Schleiufer' und der Schlei im Süden des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 105. Es handelt sich um die Bauflächen Nr. 17 und 18, die als Sonstiges Sondergebiet 'Hotel' bzw. Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Wesentliche Bautätigkeiten haben in diesem Bereich bisher noch nicht stattgefunden.

Im Zuge der weiteren Entwicklung des Gesamtprojektes 'Auf der Freiheit' gibt es einen Vorhabenträger, der das geplante Hotel verwirklichen möchte. Die bisherige Planung sieht für das Hotel einen max. 5-geschossgigen Hauptbaukörper mit einem max. 2-geschossigen Anbau vor. Hierbei ist der Anbau auf der Nordseite des Hotels vorgesehen. Im Zuge der konkreten Hotelplanung hat sich herausgestellt, dass es zielführend ist, wenn der Anbau auf der Südseite des Hauptgebäudes angeordnet wird. Hierdurch wird es möglich, einen nach Südwesten (in Richtung Stadtkern und Dom) ausgerichteten, abgestuften Baukörper zu errichten und damit eine Vielzahl von Hotelzimmern mit attraktiven Balkonen und Sichtbeziehungen zur Schlei und zur Stadt ausstatten zu können. Die aktuelle Planung sieht ein Hotel mit ca. 134 Zimmern vor.

 

Der aktuelle Bebauungsplan sieht für den 2-geschossigen Bauteil eine max. Gebäudehöhe von 13,00 m über NHN (ca. 9,50 m über Gelände) vor. Um einen abgestuften Baukörper zu ermöglichen, muss die Gebäudehöhe für den Anbau an die des Hauptbaukörpers (und somit auf 23,00 m über NHN) angeglichen werden. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse bleibt unverändert bei 2. Damit wird sichergestellt, dass die Geschosse ab dem 2. Obergeschoss jeweils max. 75 % des darunterliegenden Geschosses einnehmen dürfen.

Auch die nordöstlich des Hotels geplanten sog. Wasserhäuser befinden sich in der konkreten Umsetzungsplanung. In der Gesamtbetrachtung der wassernahen Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 zeigt sich, dass das Hotel, die Mühle und das Seminarzentrum eine größere Gebäudehöhe aufweisen als die Wasserhäuser. Im Sinne einer Minimierung des weiteren Flächenverbrauches zur Schaffung attraktiver Wohnungen möchte die Stadt Schleswig die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse um eines (von bisher 2 auf zukünftig 3) erhöhen.

Damit in Verbindung steht die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von bisher 13,00 m über NHN auf zukünftig 16,50 m über NHN. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die landeinwärts gelegenen Wohngebäude verbunden, da die Abstände zwischen den jeweiligen Gebäuden ausreichend groß sind.

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine zusätzlichen Versiegelungen und keine stärker emittierenden Nutzungen ermöglicht. Insgesamt werden die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch diese Änderung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt.

 

3. Handlungsbedarf

Um die vorgesehene Nachverdichtung planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Aufstellungs- sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.

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Anlagen

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