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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/045

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO):  Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass

1. die Stadt Schleswig auf Basis der Darstellung der einzigen wirtschaftlichen Umsetzung der Verpachtungsgastronomie gemäß der aktualisierten Machbarkeitsstudie vom 11.12.2024 des Büros Cordes und Rieger die Gastronomie vollumfänglich ausbaut und mit einer Großküche nebst Tresenanlage im Gastraum ausstattet. Loses Mobiliar (Tische und Stühle sowie Küchenutensilien) als auch die Kleinkunstbühne verbleiben weiterhin Aufgabe des zukünftigen Pächters.

2. die Verwaltung beauftragt wird, erforderliche Aufträge an das Planerteam zu erteilen und die Bauleistungen auszuschreiben, zu vergeben und umzusetzen.

3.  die Verwaltung den Fahrplan sowie die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung der Gastronomie vorbereitet und den Gremien zur Zustimmung einschließlich Bewertungsmatrix vorlegt. Bei der Ausschreibung ist für die fachliche Bewertung der Gastronomiekonzept die Beratung von Büro Cordes + Rieger einzubeziehen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ist zuständig für die Entscheidungen von Bauleistungen § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung.

 

2. Sachdarstellung

Am 01.06.2022 hatte der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss den Beschluss gefasst, den Sanierungsumbau des ehemaligen Bundeswehrmannschaftsheimes zum multifunktionalen Kulturhaus umzusetzen – dies unter Einbeziehung des Südflügels, der Realisierung einer Verpachtungsgastronomie sowie der erforderlichen Außenanlagen (VO/2022/076).

 

Seinerzeit bildete das Gastronomiekonzept von 2021 von Cordes Rieger Consulting GmbH aus Kiel die Grundlage für die vom Kulturhaus-Eigenbetrieb nicht genutzten Flächen im städtischen Kulturhausgebäude (einschl. Prognose eines möglichen Pachtzinses) und Vorstellung in der Sitzung der Politischen Begleitgruppe (PBG) am 14.07.2021. Das Konzept sah die Übergabe eines Rohbaus mit Medienvorstreckung aber ohne weiteren Ausbau an den Pächter vor.

 

Bereits die Mitteilungsvorlage VO/2024/080 im Juli 2024 beinhaltete, dass sich die Gastronomiebranche durch die steigenden Energiekosten und dem Fachkräftemangel seit 2021 verändert hat. Als Folge wurden die Kosten für den Rohbau aufgerufen und der Bedarf zur Überprüfung der zur Grundsatzentscheidung 2022 vorgelegten Machbarkeitsstudie von Cordes + Rieger im 2. Halbjahr 2024 auf Aktualität mitgeteilt.

 

Cordes Rieger Consulting GmbH wurde am 14.10.2024 zur Aktualisierung der Machbarkeitsstudie einschl. Prüfung sowie Bewertung der Umsetzung der Gastronomie als Ausgabeküche (ggf. Kostendämpfungsmöglichkeit) beauftragt. Das Ergebnis lag Ende 2024 vor und wurde in der Sitzung der PBG am 30.01.2025 vorgestellt. 

 

Als Ergebnis aus der Machbarkeitsstudie ist festzustellen, dass eine reine Ausgabeküche nicht wirtschaftlich ist. Auch wenn Einsparungen im Personalbereich möglich sind, könnten jedoch keine entsprechenden Umsätze erzielt werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass ein marktkonformes und gegenüber dem Wettbewerb klar abgegrenztes Restaurantkonzept umgesetzt wird, bleibt die Wirtschaftlichkeit eines Gastronomiebetriebes gemäß Cordes Rieger Consulting GmbH allerdings unter einem neuen Ausgangspunkt weiterhin erkennbar.

 

Da aufgrund der veränderten Kostenstruktur und der geringeren Kaufkraft bzw. Ausgabebereitschaft der potenziellen Gäste keine entsprechende Steigerung der Einnahmen möglich ist, ist die Voraussetzung einer Wirtschaftlichkeit ein Konzept mit weniger Personal und eine schlüsselfertige Übergabe des Betriebes. Obliegen dem Pächter keine nennenswerten Investitionen, für die Kapitaldienste anfallen, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Betreibersuche als attraktiv bewertet. Gleichwohl bilden die zu tätigenden Investitionen die Grundlage für die zu erhebende Pacht. 

 

Das zeitnah aufzunehmende Ausschreibungsverfahren zur Verpachtung ist sowohl in gastronomischer als auch rechtlicher Hinsicht vom FDIII4 zu begleiten und durch-zuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden für den Haushalt 2025 im Nachtrag berücksichtigt.

 

3. Kosten

 Der Kostenaufwand wird wie folgt beziffert:

 Ausbaukosten (über den Rohbau hinaus): 545.000,00 € (brutto)

 Großküche: 700.000,00 € (brutto)

 Nebenkosten: 175.000 € (brutto)

 Gesamt: 1.420.000 € (brutto)

 

Die Amortisation des höheren Investitionsbedarfs für die Gastronomie wird sich perspektivisch aufgrund von Pachteinnahmen einstellen.

 

4.  Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, den Ausbau der Vollgastronomie vorzunehmen.

 

Die Realisierung einer gastronomischen Nutzung auf kostengünstigere Weise hat sich nach fachlicher Überprüfung von Cordes + Rieger als nicht realistisch erwiesen. Eine grundsätzliche Abkehr der gastronomischen Nutzung würde zu einer deutlichen Zeitverzögerung führen, da dies eine grundlegende Veränderung des Raumkonzepts des Kultur-hauses bedeuten würde, die mit allen Drittmittelgebern im Bund, Land, Kreis sowie der GMSH sowie der KfW für das Bundesprogramm KfW zu kommunizieren und klären wäre. Ggf. wäre eine Nachtragsprüfung von der Stadt hinsichtlich dieser Veränderung gesondert zu beantragen.

 

Jede zeitliche Verzögerung riskiert den Verlust der eingeworbenen BEG-Fördermittel, da deren Abrechnungszeitraum bereits letztmalig verlängert wurde.

 

Die Abkehr einer Gastronomielösung würde überdies die Strahlkraft des Kulturhauses deutlich schmälern, derer es jedoch auch zur erfolgreichen Einwerbung von Sponsorenmitteln bedarf.

 

5. Finanzierung

 

Die Finanzierung für die Planung und Ausführung der Maßnahme hat aus dem PSK 111120.7851020 Bau des Kulurhauses zu erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von zusätzlichen 1.420.000 € wären anzumelden.

 

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Anlagen

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