Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/184-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Entwicklung des Parkhausquartiers - Anpassung der Vertiefungsvariante zum Rahmenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Sandmeier, Rowena
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.02.2019
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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14.03.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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01.04.2019
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Beschlussvorschlag
Der in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.01.2019 bzw. der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 23.01.2019 im Zuge der Mitteilungsvorlage VO/2018/184 vorgestellte Entwurf der Rahmenplanvertiefung für das Parkhausquartier soll hinsichtlich folgender Punkte beibehalten bzw. geändert werden:
- Auf dem Gelände der Feuerwache (Königstraße 16) soll keine Nachnutzung durch die öffentliche Verwaltung erfolgen. Es wird ein Neubau mit einer Nutzung für private Dienstleistungen / Büronutzungen angestrebt.
- Für die Verkehrsführung rund um das neue Parkhaus soll ein Verkehrskonzept durch ein weiteres Fachbüro erarbeitet werden. Hierbei sollen die Verkehrsströme der angrenzenden Straßen (Schwarzer Weg, Poststraße, Königstraße, Plessenstraße), die Auswirkungen auf die entsprechenden Kreuzungsbereiche sowie die Möglichkeiten zur funktionsfähigen Abwicklung der Parkhauszu- und -abfahrt (Lichtsignalanlage, Kreisverkehr) betrachtet werden.
- Die Neuausrichtung des ZOBs ist in Abstimmung mit der NAH.SH erarbeitet worden und bietet optimale Voraussetzungen zur Abwicklung zukünftiger ÖPNV-Verkehre. Diese Neuausrichtung soll daher beibehalten werden.
- Das ZOB-Gebäude weist einen hohen Modernisierungs- und Instandsetzungsstau auf. Es ist nicht als Kulturdenkmal eingetragen. In Gesprächen mit den Denkmalschutzbehörden wurde der mögliche Wert als Kulturdenkmal nur für das Gebäude als Ganzes (3-geschossiges Hauptgebäude und eingeschossiger Anbau) gesehen. Ein Erhalt des gesamten Gebäudes macht die Neuausrichtung des ZOBs nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll ein Abriss des Gebäudes vorgenommen werden.
- Die Fläche des ZOB-Gebäudes soll nicht für das Begegnungszentrum genutzt werden. Es wird ein Neubau mit einer Nutzung für private Dienstleistungen / Büronutzungen angestrebt.
- Das Begegnungszentrum mit Stadtbücherei, Bürgerzentrum und Café- / Veranstaltungsraum wird als Anbau an die östliche Seite des Parkhauses verlagert. Seitens IPP ist genauer auszuarbeiten, wie sich dieser Anbau mit Blick auf die benötigten Flächen sowie das Zusammenspiel mit der öffentlichen Platzfläche am besten ausgestalten lässt.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung u. a. die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Rahmenplanungen nach § 140 Nr. 4 des Baugesetzbuches.
Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Planungen vor.
Nach § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung berät der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen.
2.Sachdarstellung
Seitens der Verwaltung wurden vier zentrale Diskussionsthemen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.01.2019 bzw. der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 23.01.2019 zur Entwicklung des Parkhausquartiers festgehalten. Dies sind der Standort der öffentlichen Verwaltung auf dem Gelände der Feuerwache, die Verkehrssituation rund um das Parkhaus, der Abriss des ZOB-Gebäudes und der Standort des Begegnungszentrums auf dem Gelände des ZOB-Gebäudes.
Vor diesem Hintergrund haben Verwaltung, Planungsbüro und Sanierungsträger Lösungsvorschläge zum Umgang mit den geäußerten Bedenken erarbeitet. Zur Weiterführung des Verfahrens der Rahmenplanvertiefung ist ein Beschluss über die vorgeschlagenen sechs Aspekte zur Anpassung des Planentwurfs erforderlich.
Nach Beschlussfassung sind mit dem angepassten Planentwurf nebst Textteil und Anlagen als nächste Verfahrensschritte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration durchzuführen.
