Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte; Fachdienst Bildung, Familie und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Vorberatung
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06.03.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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01.04.2019
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja
1.Zuständigkeit
Der Erlass von Satzungen ist eine der Ratsversammlung gemäß § 28 Nr. 2 GO vorbehaltene Entscheidung.
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses für die Vorberatung ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
2.Sachdarstellung
Die gewünschte Aktualisierung der Satzung wurde vom Seniorenbeirat erarbeitet. Die Mitglieder des Seniorenbeirates haben den vorliegenden Vorschlag in der Sitzung am 13.11.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zur Erläuterung der gewünschten Änderung ist die Sitzungsunterlage des Seniorenbeirates der Drucksache als Anlage beigefügt.
Ergänzend wurde der § 7 redaktionell an die rechtlichen Vorgaben angepasst („Wahl“ anstatt „Berufung“).
Ferner soll die Satzung der Stadt Schleswig über die Entschädigung ihrer Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitgliedern der Ratsversammlung sowie der sonstigen für die Stadt Schleswig ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) redaktionell angepasst werden.
Der § 8 Abs. 2 Entschädigungssatzung soll folgende Fassung erhalten (unterstrichende Ergänzung):
„Die ehrenamtlichen Mitglieder des Seniorenbeirates gem. § 3 Absatz 1 Buchstabe b der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an maximal sechs Sitzungen im Jahr ein Sitzungsgeld in Höhe von 50 % des Sitzungsgeldes nach § 6 Absatz 1 dieser Satzung, aufgerundet auf volle Euro.“
Die o. a. Änderung der Entschädigungssatzung wird in einer gesonderten Drucksache den städtischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
18.03.2019 Hauptausschuss (Vorberatung)
01.04.2019 Ratsversammlung (Entscheidung)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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600,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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