Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Fassung der Drucksache VO/2019/022 beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

 

1.Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine der Ratsversammlung gemäß § 28 Nr. 2 GO vorbehaltene Entscheidung.

 

Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses für die Vorberatung ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

 

2.Sachdarstellung

Die gewünschte Aktualisierung der Satzung wurde vom Seniorenbeirat erarbeitet. Die Mitglieder des Seniorenbeirates haben den vorliegenden Vorschlag in der Sitzung am 13.11.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Zur Erläuterung der gewünschten Änderung ist die Sitzungsunterlage des Seniorenbeirates der Drucksache als Anlage beigefügt.

 

Ergänzend wurde der § 7 redaktionell an die rechtlichen Vorgaben angepasst („Wahl“ anstatt „Berufung“).

 

Ferner soll die Satzung der Stadt Schleswig über die Entschädigung ihrer Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitgliedern der Ratsversammlung sowie der sonstigen für die Stadt Schleswig ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) redaktionell angepasst werden.

 

Der § 8 Abs. 2 Entschädigungssatzung soll folgende Fassung erhalten (unterstrichende Ergänzung):

 

„Die ehrenamtlichen Mitglieder des Seniorenbeirates gem. § 3 Absatz 1 Buchstabe b der Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an maximal sechs Sitzungen im Jahr ein Sitzungsgeld in Höhe von 50 % des Sitzungsgeldes nach § 6 Absatz 1 dieser Satzung, aufgerundet auf volle Euro.“

 

Die o. a. Änderung der Entschädigungssatzung wird in einer gesonderten Drucksache den städtischen Gremien zur Beratung vorgelegt.

 

18.03.2019 Hauptausschuss (Vorberatung)

01.04.2019 Ratsversammlung (Entscheidung)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...