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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen, dem Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schleswig für das Jahr 2019 zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 2 a Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein (BrSchG).

 

2.Sachdarstellung

 

Gem. § 2 a Abs. 3 BrSchG wird der Einnahme- und Ausgabeplan von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Ratsversammlung in Kraft.

 

Der Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgte im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 22.02.2019.

 

 

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Anlagen

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