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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 4a (3) BauGB wird beschlossen, mit den vorliegenden Planunterlagen die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) durchzuführen.

 

Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 – Hospiz im Garten -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung, sowie die zugehörigen Begründungen, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2.Sachdarstellung

Im Zeitraum vom 27.12.2018 bis zum 31.01.2019 wurde mit dem Entwurf des Bebauungsplans die Beteiligung der Träger öffentliche Belange nach § 4 (2) BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB) durchgeführt.

 

Während des Beteiligungszeitraums sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit und einer Behörde (Kreis Schleswig Flensburg) eingegangen, die Änderungen in den Planunterlagen nach sich gezogen haben.

 

In der Planzeichnung des Bebauungsplans wurden Festsetzungen korrigiert. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde um den Grundriss des Staffelgeschosses erweitert. Des Weiteren wurde dem Vorhaben- und Erschließungsplan eine Begründung hinzugefügt, in die unter anderem die Inhalte der ehemaligen Vorhabenbeschreibung übernommen wurden. Auf den Durchführungsvertrag wird nun sowohl in der Begründung zum Bebauungsplan als auch in der Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Bezug genommen. Die Änderungen sind in den Planunterlagen farblich hervorgehoben.

 

Wird der Entwurf eines Bauleitplanes nach den Beteiligungsverfahren nach § 3 (2) BauGB bzw. § 4 (2) BauGB geändert, ist eine erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Es wird daher empfohlen, den aktuellen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 – Hospiz im Garten – ist gemäß § 4a (3) BauGB eine erneute öffentliche Auslegung zu beschließen. Nach § 4a (3) BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planteilen abgegeben werden.

 

 

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