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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

1. Die Umweltdienste identifizieren Grünflächen, die zur Umgestaltung in Wildblumenwiesen, insektenfreundliche Staudenbeete oder Streuobstwiesen geeignet sind. Die Umweltverbände sind dabei in geeigneter Weise einzubinden. Im Rahmen dieser Erfassung sind die Kosten und die Folgekosten einer entsprechenden Umwandlung durch die Umweltdienste zu ermitteln.

 

2. Für die Baum- und Gehölzpflege werden Arbeitsweisen durch die Umweltdienste entwickelt, die neben der Verkehrssicherheit und Ordnung auch auf die Lebensraumschaffung für Holzinsekten und Vögel zielen. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.

 

3.Als Rückzugsort für Insekten und Kleintiere sollen an geeigneten Stellen Kleinbiotope in Form von z. B. Stein- und Totholzhaufen errichtet werden. Geeignete Orte sowie die Kosten für die Errichtung sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.

 

4.Auf den Flächen, die die Umweltdienste betreuen, sind an geeigneten Stellen kurzfristig Insektenhotels zu installieren. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.

 

5.An geeigneten Stellen sind an Biotopen sowie Wildblumen und Streuobstwiesen Beschilderungen mit erläuternden Hinweisen aufzustellen. Die entstehenden Kosten sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.

 

6.Die Stadt Schleswig wird Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“.

 

7.Die Stadt Schleswig wird durch regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit auf die Bedeutung von Insekten im Ökosystem hinweisen. Hierzu könnte im weiteren Verlauf auch ein Gartenwettbewerb durchgeführt werden. Angesiedelt werden könnte dies im Fachbereich Bau - SG Öffentliches Grün/Landschaftsbau.

 

8.Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

9.Die Ergebnisse der Prüfaufträge sind dem BUA bis spätestens Ende Mai 2019 vorzulegen. Über die Durchführung und Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wird dann entschieden.

 

10.Für alle Maßnahmen sind die Kosten aufgeschlüsselt in investive und laufende Kosten zu ermitteln. Den Kosten sind die Ersparnisse gegenüberzustellen und in einer Gesamtbilanz (Kosten/Ersparnisse) gegenüberzustellen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

 

Begründung:

Der Bestand der Insekten geht bundesweit stark zurück. Blühstreifen in Städten wie beispielsweise in Kassel oder Eckernförde können die dramatische Lage von Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und anderen Insekten lindern, CO2 binden und haben damit einen positiven Einfluss auf das Stadtklima. Blühflächen und Streuobstwiesen haben für die Bevölkerung einen hohen Erholungswert, da sie die menschlichen Bedürfnisse nach Ästhetik und Naturerleben befriedigen. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit und sind aufgrund des überschaubaren Aufwands dazu geeignet, Engagement und damit Identifikation mit dem Wohnort auszulösen. Darüber hinaus reichen Maßnahmen der Stadt alleine nicht aus. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll die Bevölkerung über den hohen Wert der Insekten für das Ökosystem aufgeklärt werden und animiert werden, selber aktiv zu werden.

 

Für die Grüne-Fraktion

Dr. Babette Tewes, Jonas Kähler, Carsten Henningsen

 

Für die SPD-Fraktion

Stephan Dose, Eckhard Haeger, Jürgen Lorenzen, Michael Manthey-Oye

 

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